Germanitien: Grobe wahnhafte Verkennung der Wirklichkeit

Ein Beschluß, der in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Reutlingen erging, schreibt es den Germaniten einmal mehr ins Stammbuch: ihre kruden Thesen deuten “schlimmstenfalls auf eine grobe wahnhafte Verkennung der Wirklichkeit” hin.

Anfang 2010 kursierte im Internet ein Schreiben, das am 16.02.2010 von einem Amtsrichter in einem Insolvenzantragsverfahren vor dem Amtsgericht Halle an der Saale verfaßt worden war. In bis dahin seltenem Klartext wurde darin einem Mitglied der “Ringvorsorge” bescheinigt, daß die “Argumentation” bezüglich des Fortbestands des “Deutschen Reiches” unzutreffend sei und “kommissarische Reichsregierungen” oder andere “Phantasiegebilde keine Regierungen im völkerrechtlichen Sinne” darstellen (siehe dazu bei angereichert: “Deutsches Reich und Ringvorsorge – Klartext eines Amtsrichters”).

Führende Kraft bei der Ringvorsorge und im Phantasiestaat “Germanitien” ist Ulrike Kuklinski. Sie und ihre Mitstreiter bombardieren bereits seit geraumer Zeit Behörden und Gerichte mit seitenlangen, überwiegend handgeschriebenen Pamphleten und zwar immer dann, wenn es darum geht, sich unliebsamen (aber rechtmäßigen) Verpflichtungen zu entziehen.

Besonders aktiv sind die “Germaniten” in Baden-Württemberg. Auch das Amtsgericht Reutlingen muß sich mit Belästigungen durch diese Gruppe befassen. Dabei hatte man dort doch schon mit dem selbsternannten “Justizminister” des “Freien Volksstaates Württemberg” Werner Peters zu tun (“KRR”-FAQ und angereichert zu Werner Peters).

In einem aktuellen Fall ging es um eine “Germanitin”, die mit Strafbefehl vom 16.12.2011 vom Amtsgericht Reutlingen wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt worden war. Da die Dame nicht zahlte, wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft im März 2012 die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet. In den folgenden Tagen gingen dort mehrere Schreiben und Faxe der verurteilten ”Germanitin” gegen diese Anordnung ein. Die Angelegenheit landete schließlich beim Amtsgericht Reutlingen.

Mit Beschluß vom 03.05.2012 verwarf das Amtsgericht die Einwendungen der “Germanitin” gegen die Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe.

Aus den Gründen des Beschlusses wird deutlich, wie haarsträubend die Schreiben der “Germaniten” rund um Ulrike Kuklinski sind.

Unter anderem heißt es dort, die ”Schreiben zeichnen sich in erster Linie durch eine chaotische handschriftliche Gestaltung, Unübersichtlichkeit sowie durch die fehlende Beherrschung der deutschen Grammatik und Sprache aus”. Dies geht sogar so weit, daß ihnen “irgendwelche vollständigen und verständlichen Sätze in deutscher Sprache” nicht entnommen werden können. Ein “Sinngehalt” sei nicht nachvollziehbar”. Vielmehr erschöpfen sich die Schreiben darin, “in einer erfundenen pseudo-rechtlichen Phantasiesprache durch die wahllose Aneinanderreihung verschiedener rechtlicher Begriffe und willkürlich aufgezählter, teilweise falsch zitierter Rechtsvorschriften den Anschein von Sinnhaftigkeit und eines schlüssigen Konzepts hervorzurufen”. Darüber hinaus seien weder “zutreffende rechtliche Begrifflichkeiten oder Begründungen” zu finden, noch “irgendein konkretes Begehren oder gar ein präzise formulierter Antrag”.

Zudem wird in den Gründen des Beschlusses sehr anschaulich beschrieben, wie die “Germaniten” vorgehen, um zu versuchen, andere von ihren kruden Thesen zu überzeugen. So werden

“reale rechtliche, politische und historische Gegebenheiten [werden] bestenfalls aus dem Zusammenhang gerissen und zur Verfolgung eigener Zwecke unvollständig und somit verfälschend dargestellt, was zugleich schlimmstenfalls auf eine grobe wahnhafte Verkennung der Wirklichkeit hin deutet”,

heißt es im Beschluß des Amtsgerichts.

Dieses Vorgehen können die “Germaniten” allerdings nicht exklusiv für sich reklamieren. Es ist vielmehr quasi ein Markenzeichen der “Argumentation” aller Reichsideologen.

Die “Germaniten” sind ungeachtet solch eindeutiger Worte stolz auf ihre Schreiben und die mit Behörden und Justiz geführten Auseinandersetzungen. Sie veröffentlichen derartige Texte selbst im Internet und fordern zum Nachahmen auf, so zum Beispiel auch das nachfolgende Fax vom 22.12.2011 an das Landgericht Tübingen und das Amtsgericht Reutlingen:

Germanitien - Wirres Fax

Germanitien - Wirres Fax

Normalerweise müßte angesichts solcher Schmierzettel jedem Menschen klar sein, daß er sich letztlich selbst schadet, wenn er sich – statt fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen – an Ulrike Kuklinski, die Ringvorsorge, “Germanitien” oder andere selbsternannte “Justizopfer”-Selbsthilfegruppen wendet. Doch was ist in “Germanitien” schon normal?

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“Sachwalter des Deutschen Reiches” in Portugal verhaftet

Im April 2005 war der Neonazi Gerhard “Gerd” Ittner vom Landgericht Nürnberg-Fürth in Abwesenheit u.a. wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden. Nun wurde er in Portugal verhaftet.

Seit März 2005 befand sich Gerhard “Gerd” Ittner - selbsternannter “Sachwalter des Deutschen Reiches”- auf der Flucht vor der bundesdeutschen Justiz.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bezeichnet Ittner als ”herausragenden Kopf der fränkischen Neonazi-Szene”, so ist es in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 07.05.2012 anlässlich der Verhaftung des Reichsideologen nachzulesen. In seinen Texten bezeichnete Ittner die Bundesrepublik als nicht existent und behauptete unter Bezugnahme auf die UN-Feindstaatenklauseln u.a. die Bundesrepublik habe durch ihren UN-Beitritt dem “Deutschen Reich” den Krieg erklärt.

Am 20.12.2003 hatte Ittner nach Informationen der “KRR”-FAQ an einer Veranstaltung von Rechtsextremisten teilgenommen, bei der als Hauptredner der damalige “Pressesprecher” der “Kommissarischen Reichsregierung”, Uwe Bradler, auftrat.

Ende November 2004 hatte vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ein Prozeß gegen Ittner begonnen. In dem Strafverfahren waren dem Rechtsextremisten 16 Fälle von Verunglimpfung des Staates, Beleidigung und Volksverhetzung vorgeworfen worden. Die Anklageschrift hatte 48 Seiten umfaßt. Unter anderem war es um ”zahlreiche Veröffentlichungen im Internet” gegangen, die mit dem Ziel erfolgt seien, “den Untergang der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen”. Darüber hinaus war Ittner vorgeworfen worden, “unter bewusster Verwendung des nationalsozialistischen Wortschatzes ‘das ungeschmälerte Lebensrecht’ von Juden bestritten und sie als unterwertige Menschen bezeichnet” zu haben. Während des Prozesses hatte Ittner einer Staatsanwältin die Todesstrafe “wegen Hochverrats” angedroht, heißt es in dem o.g. Artikel der Süddeutschen Zeitung.

Ende März 2005, am 18. Verhandlungstag – als sich abzeichnete, daß ihm eine mehrjährige Haftstrafe drohen könnte, wie es in einem Artikel bei Focus Online vom 07.05.2012 heißt - war Gerhard Ittner nicht mehr vor Gericht erschienen.

Obwohl Ittner mit internationalem Haftbefehl gesucht worden war, gelang es ihm jahrelang, sich der Verhaftung zu entziehen. Die Süddeutsche Zeitung weiß zu berichten, daß Ittner nach einem anonymen Hinweis am 11. April 2012 in Portugal festgenommen werden konnte, wo er in Auslieferungshaft kam.

In einem Artikel vom 06.04.2012 hatte Focus Online über mögliche Verbindungen Ittners zur Terrorgruppe NSU spekuliert. Ein Flugblatt, das Ittner am 26.08.2000 in Nürnberg an Autofahrer verteilt hatte, könnte “versteckte Hinweise” auf die “unmittelbar danach beginnende Verbrechensserie des NSU” enthalten haben. In dem Flugblatt habe Ittner das “Unternehmen Flächenbrand” ausgerufen und angekündigt: „1. September 2000 – von jetzt ab wird zurückgeschossen.“. Laut Focus sei ein direkter Kontakt zu dem NSU-Trio allerdings unwahrscheinlich. Jedoch seien “enge Verbindungen des fränkischen Neonazis zu dem früheren NPD-Funktionär Ralf Wohlleben” aktenkundig, der als “wichtigster Helfer” des Terror-Trios gilt.

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“Reichsdeutsche” Pyrotechniker und “Staatsanwälte”

Bei einem Blick in den Blätterwald stoßen wir diesmal auf Berichte über eine Polizeikontrolle in Bayern sowie über einen “reichsdeutschen” Pyrotechniker in Berlin.

“Reichsbürger” aus Österreich

In einem Kommentar im Blog wurde bereits auf die Pressemitteilung der Bayerischen Polizei (Polizeipräsidium Oberbayern Süd) vom 24.04.2012 hingewiesen.

Auf der Autobahn A8 stießen Beamte der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein am 23.04.2012 anläßlich einer Kontrolle auf einen PKW mit zwei selbsternannten “Reichsbürgern”.

Der Fahrer, ein 54jähriger Österreicher, wies sich mit einem österreichischen und einen „Personalausweis des Deutschen Reichs“ aus. Zudem zeigte er einen einen selbst hergestellten Führerschein des „Deutschen Reichs“.  Hierbei erklärte er den Beamten, lediglich der „Reichsausweis“ sei echt.

Bei der 46jährigen Beifahrerin, welche zunächst ihren regulären deutschen Personalausweis aushändigte, wurden in der Handtasche ebenfalls ein „Reichsausweis“, ein „Reichsführerschein“ sowie ein Stempelsiegel des „Reichsland Österreich“ gefunden.

Die Beamten nahmen die “Reichsbürger” mit auf die Dienststelle, wo schließlich nacheinander zwei merkwürdige Telefonanrufe eingingen: zwei Anruferinnen behaupteten, von der „Staatsanwaltschaft – Deutsches Reich“ bzw. der „Generalstaatsanwaltschaft in Berlin“ und mit dem polizeilichen Einschreiten gegen die Fahrzeuginsassen nicht einverstanden zu sein.

Die Phantasieausweise und das Siegel wurden einbehalten, um zu verhindern, daß sie zukünftig im Rechtsverkehr zum Einsatz kommen. Mittels einer Rückverfolgung der eingehenden Anrufe konnten die beiden Anschlußinhaberinnen ausfindig gemacht werden. Nach Rücksprache mit dem „echten“ Staatsanwalt in Rosenheim wird nun gegen die beiden Damen wegen Amtsanmaßung ermittelt.

Der Vorfall wurde am 24.04.2012 unter anderem bei tz-online unter der irreführenden Überschrift “Polizei überfordert – ‘Reichsbürger’ festgenommen” sowie im Lawblog erwähnt.

“Reichsdeutscher” Pyrotechniker

Weniger amüsant mutet ein Vorkommnis in Berlin-Neukölln an, über das die Berliner Zeitung am 25.04.2012 berichtete.

Auf dem Gelände eines “Technikhandel für Feuerwerk, Chemie und Sprengungen” kam es 25.04.2012 zu einem Großeinsatz von Polzei und Feuerwehr. Der Betreiber dieses “Technikhandels” ist ein 33jähriger “Reichsbürger”, der nach eigenen Angaben bereits seit 15 Jahren keinerlei Steuern für sein Unternehmen bezahlt.

Die Steuerfahndung wollte das Gelände durchsuchen. Zuvor hatte “Reichsbürger” Daniel S. dem Finanzamt schriftlich gedroht, Vollstreckungshandlungen „mit allen verfügbaren“ Mitteln zu verhindern und die Beteiligten „dauerhaft aus dem Verkehr“ zu ziehen.

Aus diesem Grund war die Polizei um Amtshilfe gebeten worden. In einem Kriegsbunker auf dem Gelände wurden große Mengen Pyrotechnik gefunden. Davor fanden die Beamten zahlreiche Fässer mit Chemikalien, die nach Angaben von Ermittlern geeignet seien, Sprengsätze zu bauen. Aufgrund dieser Funde wurde nun auch die Feuerwehr hinzugerufen.

Der 33jährige ”Reichsbürger” befindet sich offenbar weiterhin auf freiem Fuß.

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Es ist sinnlos, mit „Reichsbürgern“ zu diskutieren

Ende vergangenen Jahres hatte der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg angekündigt, die Menschen ”weiter” über die so genannten “Reichsregierungen” zu informieren. Auch wenn ich es damals nicht glauben konnte: sie machen es tatsächlich – und zwar gar nicht mal so schlecht.

In meinem Artikel vom 1. Januar 2012 äußerte ich meine Zweifel daran, daß die Schlapphüte aus Brandenburg ernsthaft über die “kommissarischen Reichsregierungen” informieren könnten. Lange hatten sie schließlich diese Gruppierungen systematisch verharmlost oder sich schlicht ahnungslos gezeigt.

Doch in den vergangenen Monaten fällt auf, daß “die Presse” in Brandenburg häufiger über die Reichsideologen berichtet und dabei auch Verfassungsschützer mit teilweise sinnvollen Kommentaren zu den “Reichsbürgern” zu Wort kommen.

Am gestrigen Donnerstag hat der Brandenburger Verfassungsschutz auf seiner Internetseite eine Art Handlungsanweisung zum Umgang mit diesen Menschen veröffentlicht. Der Titel “Rechtsextremisten, ‘Reichsbürger’ und ‘Reichsregierungen’ – Wie Extremisten versuchen, aus der Erde eine Scheibe zu machen” läßt im ersten Moment zwar nichts Gutes ahnen. Doch die Schlapphüte wissen positiv zu überraschen.

Zunächst werden einige “Aktivitäten” der Reichsideologen in Brandenburg dargestellt. Dort finden sich vom Vorlegen so genannter “Reichsbürgerpässe” über die Nutzung von angeblichen Kfz-Kennzeichen des “Deutschen Reiches” bis hin zur Verweigerung der Bezahlung von Bußgeldern (natürlich unter Berufung auf die “Reichsargumentation) und Bedrohung von Behördenmitarbeitern die altbekannten Erscheinungsformen.

Sodann informiert der Verfassungsschutz kurz über die Hintergründe der “Argumentation”, um dann einen Blick auf die konkurrierenden “Reichsregierungen” zu werfen. Dies geschieht durchaus mit einem Augenzwinkern (wie z.B. anhand von Formulierungen wie “Ausgerechnet in Hannover wurde 2004 beispielsweise die ‘Exil-Regierung Deutsches Reich’ von sage und schreibe 20 Personen ins Leben gerufen” deutlich wird). Doch ebenso wird regelmäßig auf die Verbindungen der Reichsideologen zum Rechtsextremismus hingewiesen.

Auch Neuigkeiten enthält der Text. So heißt es an einer Stelle:

“Für Aufsehen sorgte zuletzt „Die Reichsbewegung – Neue Gemeinschaft von Philosophen“. Unter diesem Absender wurden vor wenigen Wochen obskure Drohbriefe mit rassistischen und antisemitischen Schmähungen an jüdische und islamische Gemeinden in Deutschland verschickt. Brandenburgische Kommunen waren ebenso betroffen. In dem Schreiben wird die „Wiedererstehung des Deutschen Reiches“ gefordert.”

In der heutigen Online-Ausgabe der Zeitung “Märkische Allgemeine” wird der Text des  Verfassungsschutzes Brandenburg bereits aufgegriffen. Darüber hinaus wird angekündigt, daß es in der morgigen Ausgabe der Zeitung mehr zum Theme geben werde.

Beim Fazit des Textes der brandenburger Verfassungsschützer habe ich im ersten Moment eine kurze Quellenangabe (z.B. Frank Schmidt, www.krr-faq.net) vermisst. Jedenfalls bin ich – ganz bescheiden – sehr erfreut darüber, daß sich die Schlapphüte in Brandenburg inzwischen meiner Ansicht angeschlossen haben:

“Verlautbarungen und Aktivitäten von „Reichregierungen“ und „Reichsbürgern“ muten oftmals komisch und realitätsfern an. Bei Spinnereien bar jeder Vernunft ist man schnell geneigt, zu schmunzeln, zumal auf den ersten Blick nicht immer ein rechtsextremistischer Hintergrund offen erkennbar sein muss. Trotz allem versuchen „Reichsregierungen“, einen gesellschaftlichen Resonanzboden für rechtsextremistisches Gedankengut zu schaffen und zu bedienen. „Reichsregierungen“ sind teilweise tief in der rechtextremistischen Szene verankert. Volksverhetzende Äußerungen, Holocaust-Leugnung, Werbung für rechtsextremistische Parteien sowie Aufrufe für rechtsextremistische Demonstrationen sind keine Seltenheit. Sicherlich ist nicht jeder „Reichsbürger“ automatisch als Rechtsextremist zu betrachten. Doch die ideologische Nähe und die ideologischen Gemeinsamkeiten zwischen „Reichsregierungen“ und Rechtsextremisten liegen offen.”

Als sehr hilfreich für diejenigen, die sich erstmals mit Reichsideologen konfrontiert sehen, empfinde ich auch die abschließenden Tips des brandenburger Verfassungsschutzes zum richtigen Umgang mit “Reichsbürgern”. Es bleibt zu hoffen, daß möglichst viele Behörden – nicht nur in Brandenburg – diese nun endlich mal beherzigen.

Wer mit „Reichsbürger“-Aktivitäten konfrontiert wird, kann sich an folgenden Hinweisen orientieren:

  • Es ist sinnlos, mit „Reichsbürgern“ zu diskutieren. Denn „Reichsbürger“ verfolgen damit das Ziel, Verwirrung zu stiften, um staatliche Stellen vom rechtlich gebotenen Handeln abzulenken.
  • Bei Vergehen von „Reichsbürgern“ sollten staatliche Stellen schnell und konsequent handeln. Wenn ein „Reichsbürger“ beispielsweise Manipulationen am Kfz-Kennzeichen vornimmt, sollte unverzüglich der Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagt und zusätzlich der Verdacht der Urkundenfälschung geprüft werden.
  • Beleidigungen, Bedrohungen und weitere strafrechtlich relevante Verhaltensweisen von  „Reichsbürgern“ sollten unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden angezeigt werden.
  • Dienstlicher Schriftwechsel mit „Reichsbürgern“ sollte auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränkt bleiben. Insbesondere Widersprüche oder ähnliche Schriftsätze, in denen die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland angezweifelt wird, sind schlicht als unbegründet zurückzuweisen.
  • Materialien von „Reichsbürgern“ mit rechtsextremistischen Inhalten sollten dem Verfassungsschutz übermittelt werden.

Abschließend bleibt mir angesichts der aktuellen Stellungnahme des Verfassungschutzes in Brandenburg nur noch, anerkennend mit dem Kopf zu nicken und respektvoll den imaginären Schlapphut zu ziehen. Daß ich das noch erleben durfte…

Hoffentlich nehmen sich möglichst viele Schlapphüte in Deutschland ein Beispiel an ihren KollegInnen in Brandenburg.

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Das “Wunder-Amt”: die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf

Die Reichsideologen haben seit einiger Zeit eine neue Wunderwaffe im Kampf gegen die “BRD-GmbH”: die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf und ein Aktenzeichen: 2 AR 355/10.

Am 5. Januar 2011 erließ die “Sowjetische Militärregierung” in Berlin eine Verordnung mit dem sperrigen Titel:

“Verordnung über die Kommunikationswege der deutschen Gerichtsbarkeit, über die rechtlichen Folgen ihres Mißbrauchs in Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf als Behörde des Deutschen Reichs in Führung der Dienst-, Sach- und Fachaufsicht”

Darin…

Wie bitte? Nein, nicht im Januar 1945. Im Januar 2011.

Hm? Welche Regierung? Na, die ”Sowjetische Militärregierung in Berlin – SMR, in der Britischen Besatzungs-Zone vertreten durch die Sowjetische Militärverbindungsmission und -inspektion in Deutschland”.

Wie? Von der haben Sie nie gehört?

Dann treiben Sie sich offenbar auf den falschen Internetseiten herum. Denn auf Internetseiten für Reichsideologen und Verschwörungstheoretiker, auf denen man teilweise noch den “deutschen Gruß” pflegt, ist die Verordnung der “Sowjetischen Militärregierung” bestens bekannt. Demnach gilt: wer Probleme mit bundesdeutschen Behörden hat, wendet sich einfach unter Angabe des Aktenzeichens 2 AR 355/10 an die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf – und schon sind alle Probleme gelöst. In Kommentaren eines einschlägigen Blogs gibt es positive Erfahrungsberichte über die Anwendung der Wunderwaffe. Selbst in qualifizierten Juristenkreisen wird sie als wirksam erachtet, geht man nach folgendem Kommentar:

Ich habe gerade mit meiner Tochter gesprochen, die Jura studiert, sie teilte mein erstaunen und meine Freude.

Dumm nur, daß die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf das ganz anders sieht:

Selbstverständlich habe die Generalstaatsanwaltschaft geprüft, ob es die behauptete Vorschrift gebe. Mit dem Ergebnis: Die Verordnung gibt es nicht. Das lasse man die Schreiber nun auch höflich wissen. Aber mit dem bestimmten Zusatz: „Damit beenden wir jeden Schriftverkehr“.

Mehr dazu im lawblog.

Die ursprüngliche Quelle des Textes scheint ein inzwischen gelöschtes Blog des Klaus Rimpler zu sein, besser bekannt als “Generalfeldmarschall Staat Preußen Niklaus von Flüe Rimpler” oder kurz “GFM III Rimpler”. Ob dieser Unsinn auch auf ihn zurück geht, ist allerdings unklar.

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“Germanitischer” Zigarettenschmuggler in Haft

Raucher kennen die Warnhinweise auf den Zigarettenschachteln: “Rauchen lässt Ihre Haut altern“, “Rauchen macht sehr schnell abhängig: Fangen Sie gar nicht erst an“, “Rauchen kann zu einem langsamen und schmerzhaften Tod führen“. Im Phantasiestaat “Germanitien” wird auf Zigarettenschachteln zukünftig vielleicht zu lesen sein: “Rauchen kann Sie in den Knast bringen“.

Im vergangenen Jahr hatte “ein Regensburger Gericht” einen Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.000 EUR verurteilt - wegen Steuerhehlerei. Der Mann hatte Zigaretten in großem Umfang geschmuggelt. So war es am 30.03.2012 unter anderem bei Welt online zu lesen. Der Mann hatte die Geldstrafe jedoch nicht gezahlt und wurde seitdem mit Haftbefehl gesucht.

Was die Sache interessant macht: bei dem Zigarettenschmuggler handelt es sich um einen Botschafter des  Phantasiestaats “Germanitien“. Bei einer Kontrolle in Mähring (Landkreis Tirschenreuth, an der Grenze zu Tschechien) ging er nun der Bundespolizei ins Netz.

Der 47jährige aus Rheinland-Pfalz wies sich den Beamten gegenüber mit einem selbst gebastelten “Diplomatenausweis” und einer “Identitätskarte” aus, wie es bei Wochenblatt.de in einem Artikel von heute heißt.

Daraufhin bekam der “Diplomat” eine Polizeieskorte gestellt… die ihn direkt in den Knast brachte.

Denn die Beamten hatten sich vom “germanitischen Diplomaten” nicht in die Irre führen lassen, sondern ihn etwas genauer überprüft. So waren sie auf den Haftbefehl gegen den 47jährigen aufmerksam geworden.

Die Staatsanwaltschaft prüft nun auch noch, ob sich der “Germanit” durch Verwendung seiner “germanitischen Ausweise” wegen Urkundenfälschung und Amtsanmaßung strafbar gemacht hat. Die Ansichten über die Strafbarkeit der Verwendung derartiger Phantasiepapiere gehen jedoch auseinander.

Selbst eine (vermutlich wie immer handgeschriebene) Beschwerde der “Präsidentin” des Phantasiestaats, Ulrike Kuklinski, konnte dem “Germaniten” nicht helfen. Die kommenden 60 Tage muß er jetzt hinter Gittern in Ersatzhaft verbingen. Hoffentlich hat er genug Zigaretten dabei, um sich Schutz vor unliebsamen Dusch-Bekanntschaften zu erkaufen.

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Von Bahnreisenden, Busfahrern und anderen Reichsideologen

Auch zu Beginn des Jahres 2012 wurden Berichte über Reichsideologen veröffentlicht. Eine Auswahl.

Ein reichsdeutscher Bahnfahrer

Am 25.01.2012 berichtete Merkur Online über einen 25jährigen Bahnfahrer, der sich bei einer Kontrolle in einem Zug kurz vor Würzburg Beamten der Bundespolizei gegenüber mit einem selbstgebastelten Reichsausweis als “Reichsbürger” auswies. Doch offenbar ist er nochmal glimpflich davon gekommen, da der “Reichsbürger” (anders als andere Mitstreiter) noch über seinen echten Papiere verfügte. Bei “Merkur Online” heißt es jedenfalls:

“Es sei aber nicht verboten, sich einen  sogenannten Fantasieausweis herzustellen. Erst, wenn man ein solches Dokument im  Rechtsverkehr verwende, mache man sich strafbar. Der Mann musste den Beamten  auch noch seinen echten Ausweis der Bundesrepublik Deutschland zeigen. Da gegen  den 25-Jährigen nichts vorlag, konnte er anschließend seine Reise fortsetzen.”

Wegen Beleidgung: 900 EUR Geldstrafe für Reichsideologen

Das Internetportal OTZ.de berichtete am 15.02.2012 über einen 45jährigen Mann aus Gera, der einen Oberstaatsanwalt per Fax als “Pfeife” bezeichnet hatte. Der Mann, der von sich selbst behauptete, “Mitglied einer internationalen Organisation zu sein”, wie es in dem Bericht heißt und daher ”Vorrechte und Immunitäten” zu genießen, “u.a. die Befreiung von der Gerichtsbarkeit”, war vom Amtsgericht Gera per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von insgesamt 900 EUR verurteilt worden. Gegen den Strafbefehl hatte der Mann Einspruch erhoben. Zur daraufhin anberaumten Hauptverhandlung am 14.02.2012 war er jedoch nicht erschienen. Zum Hintergrund der Tat heißt es bei OTZ.de:

Der 45-Jährige, den offensichtlich Schulden plagen, hatte zuvor einen Geraer Richter angezeigt, der einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte, um die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu erzwingen. (…) Doch auch den Oberstaatsanwalt konnte er nicht überzeugen, der später Beschimpfte sah keinen Anhaltspunkt für ein Ermittlungsverfahren. Die entsprechende Mitteilung der Staatsanwaltschaft faxte der 45-Jährige daraufhin mit dem handschriftlichen Vermerk “Ich nenne das Verfassungsbruch, du Pfeife” zurück.

“Böse Briefe an Behörden”

Über “Böse Briefe an Behörden” berichtete die “Märkische Allgemeine Zeitung” online am 23.02.2012. Die Bürgermeister/innen von Bestensee, Schönefeld und Heidesee (alle Landkreis Dahme-Spreewald, Brandenburg) berichteten über ihre Erfahrungen mit Reichsideologen.

In Bestensee eskalierte ein Verfahren wegen Falschparkens und einem daraufhin aufgelaufenen Bußgelds in Höhe von insgesamt 38,40 EUR zu Bedrohungen von Behördenmitarbeiterinnen durch den Reichsideologen. Dieser wurde schließlich  angezeigt.

In Schönefeld ging es um ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens, welches ein anderer Reichsideologe nicht bezahlen wollte und daher ebenfalls Behördenmitarbeiter bedrohte. Auch dessen Verhalten wird nun von den Strafverfolgungsbehörden überprüft.

Schienbar ohne größere Bedrohungen lief ein Fall in Heidesee ab, wo es um einen Widerspruch eines “Reichbürgers” gegen Gebührenbescheide für den Anschluß an das Trink- und  Abwassernetz gegangen war. Die Gemeinde hat das Geld kurzerhand eingeklagt.

Lesenswert ist der Artikel vor allem deshalb, weil er einmal mehr zeigt, daß der Verfassungsschutz in Brandenburg die Reichsideologen inzwischen offenbar endlich ernst nimmt. Während der Pressesprecher des Innenministeriums zwar weiterhin versucht, die “Reichsbürger” zu verharmlosen, findet die Leiterin der Schlapphut-Behörde deutlichere Worte:

„Bei den selbst ernannten ’Reichsbürgern’ handelt es sich um eine überschaubare Personenzahl, die leicht zu steigen scheint“, so Geert Piorkowski, Pressesprecher des Brandenburger Innenministeriums. „In erster Linie wollen sie mit ihren wirren Auffassungen massive Verunsicherung stiften“, so Piorkowski. „Ein Teil der sogenannten Reichsbürger ist einfach nur ein bisschen spinnert, ein anderer Teil ist klar rechtsextrem“, so Winfriede Schreiber, Leiterin des brandenburgischen Verfassungsschutzes.

Bußgeld wegen Rückgabe des Personalausweises

Am 08.03.2012 berichtete Kreiszeitung.de über einen ähnlichen Vorfall in der Gemeinde Ottersberg (Landkreis Verden, Niedersachsen).

Im Juni 2011 hatte ein Reichsideologe seinen Personalausweis im Rathaus abgegeben und mitgeteilt, die Rechtmäßigkeit des Staates Bundesrepublik Deutschland nicht anzuerkennen. Da sich der “Reichsbürger” auch in der Folgezeit weigerte, den gesetzlich vorgeschriebenen Personalausweis zu führen, erging ein Bußgeldbescheid über 500 EUR. Die Rechtsmittelfrist ließ der Mann verstreichen und so versuchte die Gemeinde, den Betrag zzgl. inzwischen aufgelaufener Mahngebühren zu vollstrecken. Der “Reichsbürger” wandte sich im weiteren Verlauf interessanterweise an den Landrat des Landkreises Verden und forderte die Aufhebung des Bescheids, zumal seiner verqueren Ansicht nach das Ordnungswidrigkeitengesetz nichtig sei. Gleichzeitig legte er Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister und dessen Mitarbeiter ein. Über diese hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.03.2012 zu entscheiden. Über den Ausgang ist bislang nichts bekannt. Im Bericht auf kreiszeitung.de heißt es jedoch:

“Der stellvertretende Chef der Gemeindeverwaltung, Jürgen Buthmann-von Schwartz, merkt dazu an: „Mit der in diesem Fall vorgenommenen ordnungsrechtlichen Vorgehensweise des Bürgermeisters, auch als Dienstvorgesetzter innerhalb der Verwaltung, kann ein dienstliches Fehlverhalten nicht festgestellt werden.“ Das letzte Wort dazu hat nächsten Donnerstag der Gemeinderat, dem Buthmann-von Schwartz empfiehlt, „die Dienstaufsichtsbeschwerde als unbegründet zurückweisen“. – Alles andere als eine solche Entscheidung wäre wohl eine faustdicke Überraschung.”

Busfahrer verliert Führerschein wegen “Reichsargumentation”

Die MDR-Sendung  ”exakt” berichtete am 14.03.2012 über einen Busfahrer, für den die Verwendung der “Reichsargumentation” in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Hildburghausen schlimme Konsequenzen hatte: er verlor seinen Führerschein und darf nun keine Busse mehr fahren (Link zur MDR-Mediathek). Auf den Bericht wurde bereits in den Kommentaren hier bei angereichert hingewiesen.

Der Busfahrer aus Thüringen war im März 2009 mit seinem Bus “geblitzt” worden… und das auch noch ohne Gurt. 50 EUR Bußgeld zzgl. Bearbeitungsgebühren (insgesamt 73,50 EUR) und 1 Punkt in Flensburg drohten. Doch während der Busfahrer die Geschwindigkeitsübertretung von 9 km/h einräumte, setzte er sich gegen den wegen des Fahrens ohne Gurt verhängten Punkt in Flensburg zur Wehr – und zwar mit Hilfe eines Freundes, der den Busfahrer mit “Argumenten” aus dem Internet versorgte. Als wichtigste Quelle für die ”Argumente” wird im Bericht die Internetseite des “Selbsthilfeverein Autarkes Leben” genannt. Dieser Verein spielte in Person des Vorsitzenden Toni Haberschuss bereits bei der Gründung des “Fürstentum Germania” (“KRR”-FAQ zum “Fürstentum“) eine große Rolle und mischt zudem auch bei der “Ringvorsorge” mit.

Der Busfahrer trug schließlich vor Gericht vor, er sei nicht Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sondern der DDR. Zudem habe er das “Recht der Selbstverwaltung nach Artikel 9 einer UN-Resolution”. Darüber hinaus forderte er vom Richter einen Nachweis darüber, daß dieser tatsächlich Richter ist.

Aus nicht näher bekannten Gründen, stellte der Richter das Bußgeldverfahren gegen den Busfahrer ein. Gleichzeitig schaltete er allerdings die Fahrerlaubnisbehörde ein, damit diese die “mentale Gesundheit” des Busfahrers prüfe. Auch dort entstanden ernste Zweifel an der Eignung des Mannes, Menschen durch die Lande zu fahren. Wenn der Busfahrer vor Gericht behauptet, er sei Bürger der DDR… akzeptiert er dann wohl die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze? Als der Busfahrer seinen Führerschein im Juli 2010 verlängern wollte, verlangte die Behörde von ihm schließlich die Beibringung eines medizinischen Gutachtens über seine Fahrereignung. Der Busfahrer legte Widerspruch ein, aber kein Gutachten vor. Die Fahrerlaubnis wurde ihm letztendlich entzogen.

Erst nachdem alle Fristen verstrichen waren, bequemte sich der Busfahrer, wirklich fachkundigen Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen. Doch da war es bereits zu spät, der Rechtsweg erschöpft. Diplomatisch bezeichnet der Rechtsanwalt im MDR-Bericht die “Argumente” seines Mandanten vor Gericht als “falsche Strategie”, wobei er sich gleichzeitig fragt, ob die Fahrerlaubnisbehörde nicht “mit Kanonen auf Spatzen” geschossen habe. Ein Verkehrsrechtsexperte sieht dies allerdings anders:

Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis sei gewesen, daß der Busfahrer das geforderte Gutachten nicht vorgelegt habe. Komme man einer solchen Aufforderung nicht nach, könne die Fahrerlaubnis auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen.

Also ein klarer Fall von “Selbst schuld”. Interessanterweise sind der Busfahrer und sein Rechtsberater-Kumpel noch immer die dicksten Freunde – obwohl es dessen “Rechtsrat” war, der letztlich dazu führte, daß der Busfahrer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Berichte über “Germanitien”

Über die Berichterstattung der Zeitungen der Verlagsgruppe Passau zum Thema “Germanitien” in mehreren Artikeln im Januar und Februar 2012 soll an dieser Stelle der Mantel des Schweigens gedeckt werden.

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“Germanitien” ist in Bayern – “ausgelutscht und abgebrannt”

Anfang des Jahres machten einmal mehr einige Menschen auf sich aufmerksam, die sich im Phantasiestaat “Germanitien” wähnen. Die Lokalpresse berichtete gewohnt schlecht, das heißt unkritisch und faktenarm. So obliegt es einer der Hauptfiguren des Phantasiegebildes, die wahren Absichten der Truppe zu offenbaren: den eigenen Vorteil sichern und Leichtgläubige abzocken.

Bereits mehrfach habe ich an dieser Stelle über das Phantasiegebilde “Germanitien” geschrieben und mich dabei immer wieder über die grottenschlechte Berichterstattung der jeweiligen Lokalpresse aufgeregt. Klar, die Printmedien leben alle in Angst, weil dieses neue… Internet… schließlich alle Verlage in die Pleite treibt. Da muß man sparen. Und offenbar sparen sich viele Zeitungen zunächst mal gut ausgebildetes Personal.

Die “Germaniten” und mit ihnen die angebliche Justizopferhilfe “Ringvorsorgegemeinschaft” belästigen seit einiger Zeit Behörden und Gerichte mit überwiegend absurd-haarsträubenden, häufig sogar handgeschriebenen Pamphleten, um sich gegen angeblich unberechtige Steuerzahlungen, Strafverfolgung o.ä. zur Wehr zu setzen. Deutliche Worte zu diesen Herrschaften fand zum Beispiel das Finanzgericht Hamburg in einem  Zwischenurteil des 3. Senats vom 19.04.2011 (3 K 6/11). Dort heißt es zu “Germanitien”:

Dementsprechend gibt es auch weder ein Staatsvolk der “Germaniten” noch einen Staat “Germanitien”. Durch einige Unterschriften auf einer so bezeichneten Gründungsurkunde und durch eine angeblich an die Vereinten Nationen gesandte Proklamation ergibt sich noch kein Staatsvolk und mangels Staatsgebiet und darauf ausgeübter Staatsgewalt erst recht noch kein Staat (vgl. zu den drei Elementen des Staatsbegriffs oben 1 b), ganz abgesehen von jeglicher internationaler Anerkennung (vgl. oben 1 c).(…)

Auf den Rechtsstatus einer Weltanschauungsgemeinschaft und die durch Art. 140 GG inkorporierten Art. 136, 137, 138, 139 und 141 WRV kommt es im Streitfall schon deswegen nicht an, weil die vorgetragene Behauptung einer Weltanschauungsgemeinschaft nicht substantiiert und dafür auch sonst nichts ersichtlich ist. (…)

Der Begriff “Germanit” bezeichnet vielmehr ein selten vorkommendes Mineral aus der Mineralklasse der Sulfide und Sulfosalze (Wikipedia).

Qualitätsjournalismus – Des gehd gerad so weidr- Teil 3

Obwohl es offensichtlich ist, daß an den “Argumenten” dieser “Germaniten” nichts dran ist, fielen einige JournalistenSchreiberlinge lokaler Blätter im süddeutschen Raum auf diese Truppe herein. Die Berichterstattung der Südwest Presse las sich dabei teilweise so, als handele es sich um kostenlose Mitgliederwerbung.

Siehe dazu bei angereichert: Qualitätsjournalismus, Qualitätsjournalismus – Des gehd gerad so weidr und Qualitätsjournalismus – Des gehd gerad so weidr – Teil 2.

Seit Januar 2012 belegen nun Blätter der  Verlagsgruppe Passau (u.a. Passauer Neue Presse), daß auch ihnen nicht viel daran zu liegen scheint, ihre Leser/innen umfassen zu informieren.

Alles begann im ”Alt-Neuöttinger Anzeiger”. Dessen Schreiberlinge ließen sich von einem Bauern aus Töging (Landkreis Altötting) narren. Bauer Max Huber der ganz allein mit seiner 13jährigen Tochter auf einem Hof wohnt, nachdem seine Ehe und eine Beziehung in die Brüche gegangen sind, hat “sein komplettes Anwesen zur ‘diplomatischen Mission des Staates Germanitien’ ausgerufen”. Am 14.01.2012 erschien unter der Überschrift “Der Berndlhof gehört jetzt zu ‘Germanitien’” ein umfangreicher Artikel in der Printausgabe der Zeitung, in dem sich der Bauer als armes Justizopfer darstellen, die kruden Thesen der Reichsideologen verbreiten und unwidersprochen behaupten durfte, “die Rechtssicherheit für den Bürger der BRD” sei “erloschen”. Ein Foto zeigte Huber, der freudestrahlend seinen “Diplomatenausweis” in die Kamera hält. Seinen bundesdeutschen Reisepaß und den Personalausweis habe er “zurückgegeben”. Auch Huber hat sich in die Arme der Germaniten geflüchtet, um finanziellen Verpflichtungen zu entkommen. Dem Bericht war zu entnehmen, daß es um Steuerschulden von insgesamt angeblich 750.000 EUR gehen soll.

Am 18.01.2012 erschien in der Printausgabe derselben Zeitung ein weiterer Artikel, in dem es um Leserreaktionen zum Thema ging. “Überwiegend Kritik und Spott für Maximilian Hubers Aktion im Internetauftritt der Heimatzeitung”, hieß es dort. Allerdings gab es auch in diesem Artikel seitens der Redaktion keine Fakten zum Thema. Vielmehr wurden verschiende Zitate aus der Diskussion auf der Internetseite der Zeitung veröffentlicht.

Weiter ging es am 21.01.2012 mit mehreren Artikeln in der Printausgabe der Zeitung. Zuerst wurden in einem Kommentar Bauer Huber und der offene “Applaus” für ihn (gemeint sind ein paar Kommentare auf der Internetseite der PNP) als Beleg dafür mißbraucht, wie “zerrütet das Verhältnis vieler Bundesbürger zu ihrem Land” inzwischen sei. Hierbei darf man sich jedoch schon fragen, ob es diese Reaktionen auch gegeben hätte, wenn die Lokalpresse ihren Leser/innen von Beginn an alle Fakten zu “Germanitien” präsentiert hätte. Den zustimmenden Leserkommentaren wurde in derselben Ausgabe ein eigener Artikel gewidmet. Wer endlich von der Lokalpresse mal eine kritische Auseinandersetzung erwartete, wurde ein weiteres Mal enttäuscht. Wieder wurden lediglich Leserkommentare von der Internetseite der PNP zitiert, welche überwiegend die kruden Thesen der Reichsideologen wiedergeben und unter anderem auch für den “Runden Tisch” des Thomas Patzlaff werben.
Immerhin befand sich direkt daneben ein Artikel, aus dem zu erfahren war, daß dem armen Bauern Huber nun ein Bußgeld droht – wegen Verstoßes gegen die Ausweispflicht. Daß Bauer Huber seinen Reisepaß und seinen Personalausweis zurückgegeben habe, stelle

“einen Verstoß gegen das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis dar“, erklärt dazu der Sprecher des Landratsamtes, Klaus Zielinski. Das Gesetz besage, dass jeder deutsche Staatsbürger verpflichtet ist, einen Ausweis zu besitzen.”

Doch auch hier: keine Hintergrundinformationen zum Thema. Faszinierend, wie es die Lokalpresse schafft, in gleich fünf Artikeln jegliche Hintergründe zum von Bauer Huber und seinen Mitstreitern verbreiteten Unsinn auszublenden.

Am 24.01.2012 bot sich für die Passauer Neue Presse höchstselbst die Möglichkeit, etwas Aufklärung zu betreiben. Doch bereits die sprachlich völlig verunglückte Überschrift “Faxe bombardieren die Behörden” ließ nichts Gutes ahnen. Tatsächlich erfuhren die Leser/innen lediglich, daß in “Passauer Behörden und Firmen (…) manchmal die Faxgeräte” heiß laufen, weil “abstruse Absender” Pamphlete mit 15 und mehr Seiten verschicken.

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“Selbstverwalterin” wegen Beleidigung zu Geldstrafe verurteilt

Eine selbsternannte “Selbstverwalterin” muß wegen Beleidigung eine Geldstrafe in Höhe von 900 EUR zahlen. Ihr Auftritt vor Gericht geriet für sie zur peinlichen Farce.

Bemüht man Google mit der Suche nach dem Namen Birgit Fazekas stößt man schnell auf zahlreiche Einträge, die belegen, daß auch die 58jährige zu den Menschen gehört, die sich als “Staatliche Selbstverwaltung” bezeichnen. Reichsideologen sehen die Selbstverwaltung als “kleinste Staatsform, welche überhaupt denkbar ist und welche ihre rechtliche Ausgestaltung und Legitimationsquelle in sich selbst trägt”. Hat man erstmal seine eigene “Selbstverwaltung” proklamiert, komme man in den Genuß der Vorzüge, die für die Reichsideologen offenbar besonders wichtig sind. So brauche man zum Beispiel keine Steuern mehr zu zahlen, keine Bußgelder und das Konto könne nicht mehr gepfändet werden. Außerdem könne man eigene Ausweise erstellen.

Daß das ausgemachter Unsinn ist, ist verstandesbegabten Menschen schnell klar. Die wesentlichen “Argumente” der selbsternannten “Selbstverwalter” werden in diesem Artikel ausführlich widerlegt.

Birgit Fazekas soll Hundesteuer nicht bezahlt haben. Um diese einzutreiben, standen im Herbst des Jahres 2011 Vollstreckungsbeamte vor ihrer Tür, da eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden sollte. Hierbei wurden die Beamten gegen ihren Willen fotografiert und die Aufnahmen anschließend ins Internet gestellt. Laut Chemnitzer Morgenpost / Sächsische Zeitung online vom 06.01.2012 habe Fazekas die Bilder mit der Überschrift „Illegale Aktion der Stadt Zwickau – Plünderung wegen totem Hund“ versehen und behauptet,  „Die Plünderer der BRD-GmbH sind da“.

Wegen des Tatbestands der Beleidigung erließt das Amtsgericht Zwickau einen Strafbefehl gegen Fazekas, in dem sie zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 EUR verurteilt wurde. Hiergegen legte die “Selbstverwalterin” Einspruch ein, weshalb am 05.01.2012 die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Zwickau stattfinden sollte.

Im Vorfeld hatten Fazekas und ihre “Selbstverwalter”-KollegInnen um Peter Frühwald wie gewöhnlich die Werbetrommel gerührt, da sie den Prozeß nutzen wollten, um ihren Mitstreitern zu zeigen, wie man ihrer Meinung nach einem bundesdeutschen Gericht eine “Lehrstunde” erteile.

Zum Termin erschienen dann tatsächlich einige Reichsideologen. “Dutzende Leute” sollen es laut Chemnitzer Morgenpost sogar gewesen sein. Wegen der großen Zuschauerzahl habe der zuständige Richter einige Personen aus dem Verhandlungssaal geschickt, heißt es weiter.

Doch nicht nur die Zuschauer verschwanden schließlich, sondern auch die Angeklagte selbst – bevor die Verhandlung überhaupt begonnen hatte. Der Einspruch Fazekas’ gegen den Strafbefehl wurde daher vom Gericht verworfen.

Während der Bericht in der Chemnitzer Morgenpost den Fall kurz und knapp schildert, wird auf der Internetseite der “Selbstverwalter” deutlich, was für eine Farce Fazekas und Frühwald dem Richter geboten haben müssen. Dort ist zum Beispiel die Rede davon, bei der Verhandlung habe es sich um einen “nichtigen Vorgang nach § 54 staatlichem BGB in Verbindung mit § 37 Parteiengesetz” gehandelt. Was diese Normen mit einem Strafprozeß zu tun haben könnten, erschließt sich wahrscheinlich nur jemandem, der in seiner ganz eigenen Wahnwelt lebt.

Doch es war offenbar noch absurder. Peter Frühwald, auf der Internetseite der “Selbstverwalter” großspurig als “Leiter der Rechtsabteilung der StaSeVe” bezeichnet, soll den Richter darauf hingewiesen haben, daß “Frau Fazekas keinen Handelsvertrag mit der Bundesrepublik nicht Deutschland in diesem Fall abgeschlossen habe”, wie es auf der Internetseite der “Selbstverwalter” wörtlich heißt.

Derartige Äußerungen übertrumpfen in ihrer Absurdität noch die des ehemaligen “Reichsminister des Inneren”, “‘Ersten Bürgermeisters’ des ‘Reichslandes Freistaat Freie und Hansestadt Hamburg’  und 1. Vorsitzenden der “Interim Partei Deutschland“, Edgar Romano Ludowici, der allen Ernstes behauptete:

Die ZPO ist die Sammlung der Auslegung des BGB s , also das höhere Recht und geht allzeit im Rang vor , da das StPO einen weitaus niederen Rang besitzt, weil es die Auslegung des Strafgesetzbuches ist , was unter dem BGB als Nebengesetz angesiedelt ist und dessen Auslegung darstellt!

(Falls Sie Ihr Allgemeinwissen etwas auffrischen wollen: hier gibt es Informationen zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Informationen zur Zivilprozessordnung, Informationen zum Strafgesetzbuch und Informationen zur Strafprozessordnung.)

Als der Richter schließlich offenbar genug von derart geballt präsentierter Dummdreistigkeit hatte und das Verfahren in geordnete Bahnen lenken wollte, verließen die “Selbstverwalter” und somit auch die Angeklagte den Saal.

Ob übrigens der Hund, für den die Hundesteuer nicht bezahlt wurde, tatsächlich bereits tot war, bleibt im Unklaren. Am Tatbestand der Beleidigung änderte dies nichts. Aber ggf. hätte Fezakas hier durch Verzicht auf ihr ständiges Gelabere von einer angeblichen “Selbstverwaltung” eher für Klarheit sorgen können.

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Das fängt ja gut an: Verfassungsschutz will weiter über Extremismus aufklären

Der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg möchte auch in 2012 weiter über Extremismus aufklären. Ein Schwerpunkt soll hierbei bei der “Reichsbürgerbewegung” liegen. «Diese ist eine Art rechtsextremistische Sekte», teilte der Sprecher des Innenministeriums mit.

Unter anderem bei Welt online, dem rbb und bei T-Online konnte am 30.12.2011 Erstaunliches über den Verfassungsschutz des Landes Brandenburg gelesen werden. “Auch” im kommenden Jahr möchten die Schlapphüte “weiter” über Extremismus aufklären. Ein Schwerpunkt werde dabei die so genannte “Reichsbürgerbewegung” sein.

Da reibt man sich doch verwundert die Augen. Wieso “auch” und “weiter”? Hat der Brandenburger Verfassungsschutz denn überhaupt schonmal über die Reichsbürger aufgeklärt?

Erst jüngst hat eine ratlose Bürgermeisterin von dort laut Märkischer Allgemeine mit Blick auf eine in der ”Reichsszene” sehr bekannte ehemalige Polizistin die Auskunft erhalten,

Ehe der Verfassungsschutz für sich Handlungsbedarf sieht, müsse klar sein, dass ein rechtsextremer Hintergrund und eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung vorliege,

was eher den Eindruck erweckte, die brandenburger Schlapphüte ordneten die Reichsbürger in die Kategorie “Harmlos, weil beknackt” ein. Dies war “auch” im Jahr 2009 die Ansicht in Brandenburg, wie man anhand der öffentlich demonstrierten Ahnungslosigkeit des damaligen Innenministers Schönbohm in Sachen “Fürstentum Germania” betrachten durfte.

Jetzt liest sich das plötzlich so:

Der Verfassungsschutz in Brandenburg will im neuen Jahr verstärkt gegen Aktivitäten einer rechtsextremistischen Organisation – der «Reichsbürgerbewegung» – vorgehen. «Diese ist eine Art rechtsextremistische Sekte», teilte der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, am Freitag mit.

heißt es beispielsweise bei Welt online. Und weiter im selben Artikel:

Auch wenn es viele Strömungen innerhalb dieser «Sekte» gebe, stecke ein harter, nicht ungefährlicher, rechtsextremer Kern dahinter, sagte Decker.

Daß die Schlapphüte in Brandenburg schon nach lediglich 11 Jahren zu dieser Erkenntnis gelangen, ist beinahe sensationell und sieht fast wie ein guter Ansatz aus.

Ich bin wirklich gespannt, welche Früchte die Aufklärungsarbeit der brandenburger Verfassungsschützer tragen wird und wünsche allen LeserInnen (ob mit oder ohne Schlapphut) ein gutes Neues Jahr.

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