Dr. Scharlatan und der Oberrabbiner

Das Politikmagazin “kontrovers” des Bayerischen Fernsehens berichtete gestern in einer Extra-Ausgabe über Ryke Geerd Hamer und seine Medizin-Sekte “Germanische Neue Medizin”.

Bereits im Januar 2010 hatte “Report München” über den angeblichen Wunderheiler Ryke Geerd Hamer und dessen verrückter “Lehre” berichtet. Anlaß war damals der Tod eines 12-jährigen Mädchens aus dem Allgäu im Dezember 2009. Die Eltern des Mädchens hatten einer obskuren Ferndiagnose Hamers geglaubt, die “normale” Krebsbehandlung abgebrochen und offenbar gar nichts weiter getan.

Kontrovers” berichtet nun darüber, daß inzwischen die Staatsanwaltschaft Kempten sowohl gegen die Eltern strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet hat, als auch gegen Hamer. Gegen Hamer, der mehrfach vorbestraft ist und in Deutschland und Frankreich wegen verschiedener Delikte im Gefängnis saß, lautet der Schuldvorwurf auf vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge.

Der Bericht ist absolut sehenswert. Man kann nur hoffen, daß er möglichst viele Menschen von der Todessekte Hamers abhält.

Während des Berichts wird ein Schreiben eines gewissen “Oberrabbiners Esra Iwan Götz” eingeblendet, aus dem hervorgeht, daß angeblich “die Juden” ausschließlich mit der Germanischen Neuen Medizin behandelt werden, wohingegen eine Chemotherapie nur für “Nicht-Juden” in Betracht komme, weil diese damit getötet werden.

Hierbei handelt es sich um den in der Szene der Kommissarischen Reichsregierungen sehr bekannten Iwan “Wanja” Götz, der u.a. wegen Volksverhetzung vorbestraft ist. Zu Iwan Götz siehe:

Oberrabbiner Dr. Esra Iwan Götz

Erklärung der Union progessiver Juden in Deutschland

Oberrabbiner Dr. Esra Iwan Götz verurteilt wegen Titelmissbrauchs

Ermittlungen gegen “Minister für Auswärtige Angelegenheiten” des “Freistaats Sachsen”

Iwan Wanja Götz – EsoWatch

Siehe zu diesem Thema bei “angereichert” bereits diesen Beitrag.

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Osterholz-Scharmbeck schämt sich nicht

In Osterholz-Scharmbeck hat man offensichtlich nichts gegen Holocaustleugner. Im Gegenteil: man stellt ihnen sogar das Rathaus zur Verfügung. Als Kulisse für eine zweifelhafte ”Friedensbotschaft”.

Jo Conrad gilt als eine der bekannsten Figuren der “braunen Esoterik“. Der Verschwörungsautor fällt immer wieder durch seine Nähe zu rechtsextremen Gruppierungen wie den “kommissarischen Reichsregierungen” auf. Er selbst vertritt zahlreiche ”Argumente” dieser Gruppen und leugnet die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als demokratisch verfaßten Rechtsstaat. Vor etwas mehr als einem Jahr machte er als eine der Hauptfiguren des “Fürstentums Germania” von sich reden. Inzwischen betreibt er einen “Bildungskanal” im Internet.

Dort wurde nun ein als “Friedensbotschaft” bezeichnetes Video veröffentlicht, welches dem Kinoerfolg “Avatar” nachempfunden ist. Conrad “spielt” in diesem Video einen Offizier, der über die Situation auf dem Planeten schwadroniert und dabei von “mächtigen Interessengruppen” faselt, welche der Bevölkerung Gefahren vorgaukeln würden. Über Conrads “schauspielerische” Qualitäten decken wir an dieser Stelle besser gnädig den Mantel des Schweigens.

Redok.de berichtet in einem Beitrag vom 16.05.2010 über dieses Video und darüber, daß es Conrad gelungen sei, eine interessante Kulisse für seinen im April 2010 gedrehten Streifen zu erhalten: das Rathaus der Stadt Osterholz-Scharmbeck.

Conrad selbst lebt im Landkreis Osterholz-Scharmbeck.

Was die Verwaltung geritten hat, Conrad das Rathaus als Drehort zur Verfügung zu stellen, ist leider nicht bekannt. Sollte man sich in Osterholz-Scharmbeck vorher nicht über Conrad informiert haben? Denn hätte man dies getan, hätte man schnell herausgefunden, daß Conrad zum Beispiel in seinem Buch “Entwirrungen” unter anderem offen und unkritisch aus volksverhetzenden Schriften wie den “Protokollen der Weisen von Zion” und den – wegen volksverhetzender Inhalte indizierten – “Geheimgesellschaften” von “Jan van Helsing” (alias Jan Udo Holey) zitiert. Außerdem lobt er das ebenfalls indizierte Buch “Die Ideologie der Neuen Weltordnung” des ehemaligen SS-Mannes Hans Werner Woltersdorf als “brilliante Analyse“, in der Woltersdorf “über die Protokolle der Weisen von Zion [schreibt], dass es unerheblich sei, ob sie auf ein Treffen von Zionisten zur Planung der Erringung der Weltherrschaft zurückgehen oder auf eine Streitschrift gegen Napoleon III. (…) In beiden Fällen seien es jüdische Gedanken.

Bei einer Recherche hätten die Damen und Herren im Rathaus auch etliches über Conrads Kontakte in die rechtsextreme Szene erfahren. Und  natürlich über seine diversen Kontakte zu Staatsanwaltschaft und Gericht. Zwei Verfahren wegen Volksverhetzung gegen ihn wurden gemäß § 153 a StPO eingestellt. In einem weiteren Verfahren wurde Conrad auf Antrag der Staatsanwaltschaft Verden (Az. 521 Js 31016/04) durch das zuständige Amtsgericht wegen Volksverhetzung verwarnt.

Conrad selbst hält die Leugnung des Holocausts allerdings nicht für eine Straftat, sondern für eine Meinungsäußerung. In diesem Sinne verteidgt er Holcaustleugner wie Ernst Zündel, der “für (seine) Meinungsäußerung verfolgt und inhaftiert” worden sei. Passend dazu fordert “Offizier” Conrad in seinem Video eine Welt, “in der niemand wegen seiner Meinung ins Gefängnis gesteckt wird”.

Man darf gespannt sein, wann die NPD oder andere vergleichbare Gruppierungen einen Antrag stellen, im Rathaus der Stadt Propaganda-Filme drehen zu dürfen. Nachdem man in Osterholz-Scharmbeck entweder nicht weiter überprüft, wer im Rathaus einen Film dreht oder aber sich nicht schämt, jemanden wie Jo Conrad ins Rathaus zu lassen, dürften die Bedenken gegenüber NPD u.ä. auch nicht sonderlich hoch sein.

Achso, der Bürgermeister Osterholz-Scharmbecks ist übrigens Mitglied der SPD, also einer Partei, die bisher nicht im Verdacht stand, mit Holocaustleugnern zu sympathisieren.

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“Reichsminister der Finanzen” verurteilt

Das Amtsgericht Göppingen verurteilte am 07.05.2010 einen “Reichsminister der Finanzen” – wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Einer seiner Pflichtverteidiger: ein nach Medienberichten “prominenter Anwalt der Neonazi-Szene”.

Auf den ersten Blick hätte man meinen können, es handele sich um eine typische Strafverhandlung gegen einen Möchtegern-”Minister” irgendeiner “Kommissarischen Reichsregierung”. Vielleicht um eine Anklage wegen Amts- oder Titelmißbrauchs, weil sich jemand unrechtmäßig als Finanzminister ausgab?

Denn dies hatte der 57jährige getan, der am vergangenen Freitag auf der Anklagebank des Göppinger Amtsgerichts saß. Er hatte zwischen Januar und März 2008 als “Reichsminister der Finanzen der provisorischen deutschen Reichsregierung” insgesamt wohl 250 E-Mails an Finanzämter und einen Brief an den damaligen Finanzminister Peer Steinbrück verschickt, natürlich per Einschreiben. In den Mails hatte er die Finanzämter aufgefordert, ”Reichsbürgern” keine Steuerbescheide mehr zuzusenden, schließlich habe das “Deutsche Reich” die Steuerhoheit. Peer Steinbrück hatte er “um ein Arbeitsgespräch unter Ressortkollegen” gebeten, wie es in einem (kostenpflichten) Artikel der Stuttgarter Zeitung vom Samstag heißt.

“Harmlose Pamphlete” – mit Hakenkreuzen

Doch war der 57jährige, der zuletzt wohl im Zustelldienst gearbeitet hatte, nicht wegen Amts- oder Titelmißbrauchs angeklagt. Die Schreiben selbst enthielten offenbar auch keine Morddrohungen oder ähnliches, wie es in solchen Fällen schonmal vorkommt. Der zuständige Staatsanwalt bezeichnete sie einem Bericht der “Pforzheimer Zeitung” vom 07.05.2010 zufolge jedenfalls als “eher harmlose(n) Pamphlete(n)”.

Der Grund für die Anklage war vielmehr, daß der – wegen Betrugs vorbestrafte - ”Reichsfinanzminister” in allen seinen Schreiben das Dienstsiegel des Deutschen Reiches in der Fassung von 1935 verwendete, also ein Hakenkreuz im Ährenkranz und darüber ein Adlerkopf. Es wurde ihm daher die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. 

Daß es auch für das Amtsgericht Göppingen kein ganz normales Verfahren war, wird belegt durch die Tatsache, daß es vor der Verhandlung die “höchste Sicherheitsstufe verhängt” hatte, wie es in einem Artikel der Südwest Presse vom 30.04.2010 heißt. Es habe nicht ausgeschlossen werden können, daß “Sympathisanten aus der militant-rechtsextremen Szene” versuchen, den Prozeß zu stören.

Zu ernsthaften Zwischenfällen kam es zum Glück nicht. Tagblatt.de berichtet, einige der Zuschauer hätten sich mit Ausweisen identifizieren wollen, auf denen ein Hakenkreuz prangte. “Nur unter Protest” hätten einige von ihnen schließlich einen Reisepaß vorgelegt – ausgestellt von der Bundesrepublik Deutschland.

Das Schöffengericht verurteilte den “Reichsminister der Finanzen” schließlich wegen der Verwendung von Kennzeichen verfasssungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor zwei Jahre Gefängnis ohne Bewährung beantragt und dies unter anderem mit “ideologisch verzerrte(n) Vorstellungen” des Angeklagten begründet, wie die Südweste Presse berichtete. Das Schöffengericht konnte dem Angeklagten allerdings ”keinen nationalsozialistischen Hintergrund” nachweisen. Daß einer seiner Pflichtverteidiger ein “prominenter Anwalt der Neonazi-Szene” war, spielte bei dieser Einschätzung offenbar keine Rolle.

Ob es sich beim Angeklagten um ein Mitglied der “Reichsregierung” um “Reichskanzler” Markus Noack handelt, welche auf ihrer – inzwischen gelöschten – Internetseite und in E-Mails Hakenkreuze verwendet(e), wird leider nicht klar.

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Fürstentum Germania – Zwei Rückblicke

Das Brandenburgische Institut für Gemeinwesenberatung hat bereits im Januar 2010 ein “Werkstattbuch” mit dem Titel “Einblicke III” herausgegeben. Zwei Beiträge darin widmen sich rückblickend dem “Fürstentum Germania”, das Anfang des Jahres 2009 die Gemeinde Plattenburg ins Licht der Öffentlichkeit rückte.

Von Frank Schmidt

Ehrlich gesagt hatte ich bislang noch nie etwas von diesem “Demos – Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung” gehört (oder es schon wieder verdrängt?). Daher ist es recht hilfreich, ein wenig im Vorwort des ”Werkstattbuchs” zu lesen. Denn dort heißt es zu den Hintergründen u.a.:

Demos – Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung wurde 2006 vom damaligen Leiter des Mobilen Beratungsteams Wolfram Hülsemann gegründet. (…) Geblieben ist das Konzept der Arbeit, die Demokratisierung der Demokratie. (…) „Demokratisierung der Demokratie“ bedeutet zunächst überall dort Unterstützung anzubieten, wo sich – mit einem schönen Wort von Max Frisch gesprochen – Bürgerinnen und Bürger in ihre eigenen Angelegenheiten einmischen.
Das kann im besten Sinne Opposition sein, das ist meistens aber Erstaunen über die Möglichkeiten, etwas verändern zu können. Eine Belebung von Demokratie ist besonders dort geboten, wo Apathie, Indifferenz oder aktive Gegnerschaft zu den Werten und den Verfahren von Demokratie zu beobachten sind. Unterstützung erhalten Initiativen und Aktivitäten ganz unterschiedlichen Zuschnitts. Einen Einblick in aktuelle Fälle und die Art ihrer Bearbeitung gibt der vorliegende Band.

Zwei Beiträge des Werkstattbuchs widmen sich dabei dem “Fürstentum Germania“.

“Fürstentum Germania” - ”Nicht rechts, nicht links, sondern vorne”?

Der erste Beitrag, verfaßt von Mario Feist, hat zum Ziel auf “einige wesentliche Voraussetzungen des Projektes etwas genauer ein(zu)gehen und dessen Zustandekommen und Scheitern (zu) erklären.”

Dieses Ziel wird durchaus erreicht. Der Beitrag stellt eine vergleichbar umfassende und – mit Ausnahme einiger bedauerlicher Schwachpunkte – im wesentlichen zutreffende Analyse des “Fürstentums” dar und versucht, ein wenig Licht in das teilweise verwirrende Dickicht ideologischer Strömungen zu bringen. ”Finanzielle und wirtschaftliche Interessen” der Protagonisten werden ebenfalls beleuchtet, wenn auch mit wenig neuen Erkenntnissen.

Gleichfalls kaum neue Erkenntnisse liefern die Beschreibungen der einzelnen Protagonisten. Über das “Aushängeschild” des “Fürstentums”, Jessie Marsson, ist lediglich Altbekanntes zu lesen. So heißt es auf Seite 116 f. über ihn u.a.:

In seinen Statements mischte Marsson alles, womit sich die „herrschenden Verhältnisse“ heftig gegen den Strich bürsten ließen: obskures, esoterisches Wissen, Geschichtsrevisionismus sowie schrille, krude und antisemitische Verschwörungserzählungen, die ihn als Außenseiter erscheinen lassen und seine Gegnerschaft gegenüber Polizei, Staat, Gesellschaft unter Beweis stellen sollten. Marsson verfügte unter anderem über Kontakte zu rechtsextrem orientierten VerschwörungsideologInnen, EsoterikerInnen und sogenannten „Reichsbürgern“. Trotz seines punktuellen Auftretens gelang es ihm nachhaltig, seine Anhänger mit Hoffnungsparolen zu beeindrucken und gleichzeitig durch seine extremen Statements zu verunsichern. Nach außen schadete er dem Ansehen der sich nur langsam bildenden Gemeinschaft wirkungsvoll.

Über die genauen Hintergründe Marssons erfährt man leider nichts, insbesondere nicht, ob Jessie Marsson tatsächlich der richtige Name ist. Aber dies wäre vielleicht für eine eher auf den “lokalen Markt” ausgerichtete Analyse zu viel Recherche-Aufwand gewesen.

Auch Jo Conrad findet in Feists Beitrag Erwähnung, wobei seine Bedeutung als treibende Kraft meiner Ansicht nach ein wenig unterschätzt wird, insbesondere mögliche finanzielle Interessen Conrads nicht weiter verfolgt werden. Unter anderem heißt es über den rechtsextremen Verschwörungstheoretiker auf Seite 117:

Im „Fürstentum“ übernahm er die Rolle des sich seriös gebenden Mediensprechers und agierte darüber hinaus als Moderator, Ideengeber und Netzwerker integrierend und mitunter auch korrigierend. Conrad äußert sich im Laufe der kurzen „Fürstentum“-Geschichte nur vorsichtig antisemitisch und vermied eindeutige Aussagen mit dem Hinweis, nicht zur Rechenschaft gezogen werden zu wollen. Auch er umgab sich mit der Aura des Verfolgten, der gerne die ganze Wahrheit sagen würde, wenn er denn könnte.

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Reichsdeutsche Hartz-IV-Beratung

“Hartz IV” ist nun wirklich nicht unumstritten. Viele würden es am liebsten sofort abschaffen. Jetzt nimmt sich das Militär der Sache an.

Nein, es ist nicht Karl-Theodor zu Guttenberg, der die Bundeswehr bei einem Staatsstreich anführt. Vielmehr hat es sich “Generalfeldmarschall” Niklaus von Flüe Rimpler auf die Fahne geschrieben, mit seiner “Bürgerwehr für Grundrechte” (BWG) zu verhindern, daß “Männer (…) dank Arge nahe genug an den Dreck des Lebens herangeführt werden”.

Vor wenigen Tagen berichtete der Südkurier über den selbsternannten “Generalfeldmarschall” Rimpler, der mit seinen Äußerungen selbst den amtlich als schuldunfähig anerkannten “Reichskanzler” Wolfgang G. G. Ebel seriös erscheinen läßt. “GFM Rimpler” hatte der Stadt Büsingen für den 20.04.2010 eine Invasion angekündigt. Der “kommandierende General aller Preußen” hatte in einem Fax dem Bürgermeister mitgeteilt, mit 3500 bis 4500 “Besuchern” nach Büsingen zu kommen, um “die Exklave an das Reichsland Elsaß-Lothringen anzuschließen”. Lediglich die Aschewolken des Vulkans Eyjafjallajökull retteten die Büsinger.

“GFM Rimpler” vertritt grundsätzlich die üblichen Reichsthesen. Er sieht das Deutsche Reich als fortbestehend an und lehnt die Bundesrepublik Deutschland als demokratisch verfaßten Rechtsstaat ab. Jedoch distanziert er sich von den “kommissarischen Reichsregierungen”, da sich deren Konzepte als ”fehlerhaft und wenig durchsetzungsorientiert” erwiesen hätten. Durch seine Funktion als “Generalfeldmarschall” sei er allerdings in der Lage, “die volle Handlungsfähigkeit für das Deutsche Volk wieder herbeizuführen”, wie es in einem Artikel der Antifaschistischen Nachrichten heißt.

Diese berichten darüber, daß sich Rimpler auch als Kämpfer für Hartz-IV-Empfänger betätigt. Mit seiner “Bürgerwehr für Grundrechte” wirbt Rimpler für seine Thesen vom fortbestehenden Deutschen Reich und der “BRD GmbH”. Dabei bedient er die klassischen Vorurteile gegen Hartz-IV-Empfänger, wenn er z.B. auf seiner Internetseite schreibt:

“Wer sich in den Sozialgesetzen und mit der BRD GmbH gut auskennt, lebt mit “Hartz IV” besser als mit Arbeit. Wir zeigen unseren Mitgliedern, wie das geht. Lachen Sie alle aus, die arbeiten gehen! Diesen Sklaven ist nicht zu helfen! (…) Werden Sie selbstbewußt und entscheiden sich für ein freies Leben innerhalb der Grenzen der Pfändungsfreigrenzen. Dann können Sie den Gerichtsvollzieher mit dem goldenen Mittelfinger beglücken.”

Bei den Antifaschistischen Nachrichten ist zudem zu erfahren, daß Erwerbslose in Mönchengladbach ”in letzter Zeit merkwürdige Werbeflugblätter” der  BWG erhalten. Darin werde unter anderem “ehrenamtliche” Beratung in Sachen ARGE-Leistungen angeboten. Auf einer Internetseite der BWG, auf der u.a. auch ein Link auf ein rechtsextremes Internetportal zu finden ist,  ist zu erfahren, daß eine “angemessene Spende nach Selbsteinschätzung zur Finanzierung unserer privat getragenen Aufwendungen (…) obligatorisch” sei. Als “Richtwert” werden 10 EUR vorgeschlagen. Während einerseits ganz offen mit “korrekte(r) rechtliche(r) Beratung” geworben wird, heißt es nur wenige Zeilen später allerdings:

“Wir sind keine Rechtsanwälte und geben auch keine Rechtsberatung. Unser Angebot umfasst ausschließlich informelle Tätigkeiten. “

Na, wenn das so ist, sollten betroffene Hartz-IV-Empfänger besser darauf verzichten, der BWG mindestens 10 EUR als “Spende” zukommen zu lassen – und stattdessen gleich fachkundige Beratung bei einem echten Rechtsanwalt suchen.

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Realitätsverlust in außergewöhnlicher Dimension

Eine (versuchte) Reise in die Schweiz hat für einen 57-jährigen nun wahrscheinlich strafrechtliche Konsequenzen. Dabei wollte er vermutlich noch nicht einmal Geld über die Grenze schleusen. Er war “nur” mit einem Autokennzeichen des Deutschen Reiches sowie entsprechenden Papieren unterwegs – und ohne Zulassung.

Bereits am 13. April 2010 war schweizer Zöllnern an der Grenze zur Schweiz ein Renault aufgefallen. Und dies nicht, weil es ein so schönes Auto war, sondern weil ihnen das Nummernschild irgendwie merkwürdig vorkam: dieses trug als Länderkennzeichen ein “DR” – für “Deutsches Reich”.

Über den Fall berichten die Online-Ausgaben mehrerer Zeitungen. Auch wenn sich die Artikel in Details widersprechen, scheint eines klar: der 57-jährige wähnt sich im Deutschen Reich und betrachtet die Bundesrepublik Deutschland als nicht existent.

Im Artikel des Südkuriers vom heutigen Tag heißt es, der Beschuldigte habe Kennzeichen, Zulassungspapiere und sogar eine Versicherung bei “einem Mann aus Freudenstadt” bestellt, der “für sich die rechtliche Nachfolge des Deutschen Reichs” proklamiere. Allem Anschein nach handelt es sich hierbei um den ehemaligen selbsternannten “Staatspräsidenten des Freien Volksstaates Württemberg” und jetzigen selbsternannten “Rechtbeistand” Werner Peters.

Die deutschen Polizeibeamten, die einem Bericht zufolge “aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung auf den Verwirrten aufmerksam” geworden, einem anderen Bericht zufolge von der schweizer “Grenzwacht” informiert worden seien, stellten bei dem Reichsbürger nicht nur die falschen Kennzeichen und Papiere sicher, sondern auch gleich die Fahrzeugschlüssel. Sie untersagten den weiteren Betrieb des Renaults bis zur ordnungsgemäßen Zulassung.

Strafrechtliche Konsequenzen seien dem 57-jährigen sicher, heißt es im Artikel bei Thurgauerzeitung.ch von gestern. Der Mediensprecher der zuständigen Konstanzer Polizeidirektion habe mitgeteilt, daß eine Anzeige wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Zulassung erfolgen werde. Ob tatsächlich eine strafbare Urkundenfälschung vorliegt, darf zwar bezweifelt werden (die Rechtsprechung spricht den Phantasiedokumenten der “Reichsbürger” überwiegend die Urkundsqualität ab). Bezüglich des Fahrens ohne Zulassung könnten dem Reichsbürger hingegen in der Tat strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Einen rechtsextremen Hintergrund schließt die Polizei in Konstanz aus, obwohl im Bericht bei Thurgauerzeitung.ch von “Kennzeichen aus dem dritten Reich” die Rede ist. Viel Erfahrung mit Reichsdeutschen scheint man in Konstanz jedenfalls nicht zu haben. Der Polizei-Mediensprecher zeigt sich nämlich ziemlich beeindruckt. So heißt es bei Thurgauerzeitung.ch:

Es gebe zwar immer wieder Personen, die unter einem Realitätsverlust litten, ergänzte der Polizeisprecher. “In dieser Dimension ist der Fall aber sicherlich aussergewöhnlich.”

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Jetzt kommt die Berliner Reichspolizei!

Seit einiger Zeit kursieren im Internet Schreiben einer gewissen Ivette Pfeiffer, die sich selbst als “Kriminaloberkommissarin beim Polizeipräsidenten in Berlin” bezeichnet. Gerichtet sind diese Schreiben u.a. an ”alle Botschaften der Alliierten”. Das Verstörende: die Polizeibeamtin geht davon aus, “Beamtin des Deutschen Reiches” zu sein und “aufgrund Befehls der Alliierten” zu handeln.

Nicht nur in den einschlägigen rechtsextremen Internetforen stößt man in letzter Zeit immer häufiger auf den Namen Ivette Pfeiffer und deren Schreiben an “die Alliierten”. Auch in eigentlich völlig harmlosen Gästebüchern finden sich Lobhudeleien auf Ivette Pfeiffer und unter ihrem Namen geschriebene antisemitische Kommentare wie

“Rothschild & Rockefeller Wir treiben seit 1815 die gesamte Weltbevölkerung in alle Kriege hinein, deshalb können nur Wir das arme Opfervolk sein!”

Die Anzahl und der Stil dieser Gästebuch-Beiträge lassen allerdings darauf schließen, daß sie nicht von Ivette Pfeiffer und vermutlich auch ohne ihr Wissen verfaßt sind, sondern vielmehr aus dem Umfeld des verurteilten Volksverhetzers Norbert Steinbach sowie seines Mitstreiters Alexander Müller stammen.

Auf einer rechtsextremen Internetplattform wird Pfeiffer in einem Kommentar im Vergleich zu “typische(n) BRD-Polizistenratte(n)” als ein “ganz anderes Kaliber” gelobt.

Eine Kriminaloberkommissarin als “Beamtin des Deutschen Reiches”?

Ivette Pfeiffer – die sich auch als unter “Selbstverwaltung gemäß UN-Resolution” stehend bezeichnet – stellt in den Schreiben u.a. die Thesen auf, sie sei Beamtin des “Deutschen Reiches”, ihr “dienstliches Handeln” erfolge “nach Gesetzgebung des Deutschen Reiches” sowie “aufgrund Befehls der Alliierten”. Sie berufe sich “bis zur zweifelsfreien Klärung der völkerrechtlichen Rechtslage” auf das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG. Die deutsche Wiedervereinigung bezeichnet sie als “noch ausstehend” und träumt von einem Deutschland “wenigstens Stand 31.12.1937″.

Letztlich vertritt sie die “Argumente” der so genannten “Reichsdeutschen”. Dies wird besonders deutlich in einem Interview, das der rechtsextreme Verschwörungstheoretiker Jo Conrad am 08.04.2010 mit ihr führte und welches dieser als ca. halbstündiges Video bei seinem neuen “Internetsender” bewusst.tv veröffentlicht.

Ivette Pfeiffer beruft sich dort auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag aus dem Jahr 1973, welche von “Reichsideologen” durch Verkürzung wesentlicher Passagen und absichtlicher Fehl”interpretation”  als angeblicher Beleg für die Fortexistenz des Deutschen Reiches und die Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland mißbraucht wird. Sie bezeichnet die Bundesrepublik als “Nicht Regierungsorganisation BRD” und die Bürger der Bundesrepublik als “Personal der BRD”. Die Gesetze seien nicht mehr als “Allgemeine Geschäftsbedingungen”, Bundeskanzlerin Merkel sei “Geschäftsführerin”.
Pfeiffer – die im Interview mit Conrad behauptet, “mindestens die Hälfte” der Berliner PolizistInnen setze sich “recht regelmäßig mit dem Thema” der nicht-existenten Bundesrepublik Deutschland auseinander - kündigt sogar für “irgendwann mal” einen Bürgerkrieg in Deutschland an, “wenn es so weitergeht”.

Angesichts derartiger, teilweise wirrer Äußerungen und insbesondere beim Anblick Ivette Pfeiffers während des Interviews mit Jo Conrad bekommt man den Eindruck, es handele sich bei ihr keinesfalls um eine Polizeibeamtin.

Ist Ivette Pfeiffer also ein Fake, wie es in einigen Foren bereits vermutet wird? Vielleicht meint sie mit dem Polizeipräsidenten in Berlin auch bloß den Erfinder der “Kommissarischen Reichsregierungen”, Wolfgang Ebel?

Zweimal Nein!

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Reichsdeutsche Spione im Gerichtssaal

In Baden-Württemberg sind Gerichte und Staatsanwaltschaften derzeit vermutlich besonders aufmerksam, wenn Termine mit “Reichsbürgern” anstehen. Der Grund: die “Reichsbürger” könnten mit getarnten Mini-Kameras erscheinen und alles heimlich aufzeichnen.

Anlaß für die Besorgnis sind den Ermittlungsbehörden vorliegende Informationen, nach denen der unter anderem im Zusammenhang mit der “Interim Partei Deutschland” (IPD) bekannte Rechtsextremist Axel Thiesmeier Gleichgesinnte aufgefordert habe, sich bei Gerichts- und Behördenterminen mit getarnten Mini-Kameras auszustatten “und diese zum Einsatz zu bringen”.

Thiesmeier trat im alten Internetforum der IPD unter dem Pseudonym “Wolkenschieber” auf. Er bezeichnete sich selbst u.a. als ”Senator für Recht – Mitglied des erw. Vorstands – Bevollmächtigter nach § 7 (1) RDG des Rechtsnormen-Schutzverein e.V.”. Der Rechtsnormen-Schutzverein wurde von führenden IPD-Mitgliedern ins Leben gerufen und terrorisiert bereits seit geraumer Zeit bundesweit Gerichte und Behörden mit sinnlosen Anträgen u.ä.

Daß ”Reichsbürger” versuchen, heimlich Gerichtsverhandlungen aufzuzeichnen, um diese später auch zu veröffentlichen, ist leider nichts Neues. Im Sommer 2005 veröffentlichte der “Reichsbürger” Florian Anton M. eine rund 17-minütige Aufzeichnung einer Bußgeldverhandlung gegen ihn im Internet. Bereits im September 2004 hatte derselbe “Reichsbürger” ein Telefonat mit einem Polizisten heimlich aufgezeichnet und im Internet veröffentlicht.

Während einige “Reichsbürger” oder auch selbst ernannte “Justizopfer” heimliche Aufzeichnungen von Gerichtsverhandlungen als eine Art Notwehr gegen die angebliche “Willkür-Justiz” betrachten, dienen sie bei vielen anderen überwiegend als Schulungsmaterial bei diversen “Weiterbildungen” zu “reichsrechtlichen Rechtsbeiständen”, “Senatoren des Rechts” o.ä.

Das heimliche Aufzeichnen von Gerichts- und/oder Behördenterminen ist daher in der Reichsszene leider schon länger weit verbreitet und keinesfalls nur auf Baden-Württemberg beschränkt.

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Droht Werner Peters Erzwingungshaft?

Dem selbsternannten “Rechtbeistand” Werner Peters droht offenbar schon wieder ein kostenloser Aufenthalt in einem staatlichen Hotel. Diesen Schluß legt eines seiner Schreiben an die Staatsanwaltschaft Freiburg nahe.

Bereits im Juli 2009 bettelte Werner Peters bei seinen Reichs-Anhängern darum, daß jemand seine Geldstrafe bezahlen möge. Andernfalls würde er von der “Unrechtsjustiz” eingekerkert werden. Das Amtsgericht Reutlingen hatte den selbsternannten “Bürger des Deutschen Reiches gem. §1 RuStAG” am 09.12.2008 wegen Beleidigung rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 40 EUR verurteilt (Az: 4 Ds 21 Js 11060/08). Peters zahlte jedoch nicht. Nach dem Spendenaufruf wurde es einige Monate still um ihn, ehe er sich am 03.11.2009 mit der frohen Kunde zurückmeldete, der Willkür ein Schnippchen geschlagen zu haben.

Nun scheint sich der nächste Gefängnisaufenthalt anzubahnen. Offenbar weigert sich Peters, ein Bußgeld zu bezahlen, so daß nun Erzwingungshaft droht. Jedenfalls veröffentlicht er auf seiner Internetseite ein mit “Warum Erzwingungshaft” bezeichnetes Schreiben an die Staatsanwaltschaft Freiburg zur Strafvollstreckungssache 750 VRs 750 Js 5945/10.

Darin heißt es unter anderem:

Sie wollen mich wieder mal wegen einer Ihrer OWI’s einsperren? Wie immer weise ich Sie daraufhin, dass ich zahlungswillig bin, wenn sie mir eindeutig und ohne jeden Zweifel nachweisen, dass ich im Unrecht bin!

Um was es genau geht, ist mal wieder nicht zu erfahren. Auf der Internetseite Peters’ finden sich jedenfalls genug Anknüpfungspunkte für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. So ist Peters inzwischen nicht nur unter die Verkäufer von Kfz-Kennzeichen des Deutschen Reiches gegangen. Nein, wie es der Zufall will, bietet er mit der “DR – DIREKT AGENTUR” auch gleich die Möglichkeit an, eine Kraftfahrzeugversicherung “gemäß RGBl Kraftfahrzeugversicherung” abzuschließen. Interessanterweise genügt ihm als Ausweisdokument der Antragsteller/innen hierfür der (angeblich ungültige) Bundespersonalausweis. Allerdings war zumindest im Februar 2010 das Interesse noch gering. Vielleicht haben die potentiellen OpferKunden ihre Bundespersonalausweise nicht mehr? Jedenfalls schrieb der SchildReichsbürger Peters am 21.02.2010 auf seiner Internetseite:

Es sind nur noch drei Wochen bis zum Treff. Die Anmeldungen für eine Versicherungsanfrage und den Kfz-Schildern verläuft sehr schleppend. Auch die Anmeldungen sind noch viel zu wenig!(erst 15!). Bitte nur schriftlich mit dem Beitrag von 10,- €! werden berücksichtigt.Das überrascht mich doch sehr!
Ich dachte immer, dass es “Euer” Begehr ist/war etwas Neues, wie z.B. die Papiere und Kennzeichen, regulär versichert und versteuert, zu erhalten?!
Ich frage mich, was ich falsch mache?!

Allem Anschein nach gibt es die Kfz-Kennzeichen übrigens nicht einzeln, sondern nur im speziellen Werner-Peters-Deutsches-Reich-Fan-Paket:

Es muss beantragt werden: Personenausweis, Führerschein, Fahrzeugschein, Kennzeichen und Versicherung und alle Daten müssen selbst in das System eingeschrieben worden sein!

So einfach geht Bürokratieabbau im Deutschen Reich.

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Die frohe Botschaft vom Ende des Deutschen Reiches

Der selbsternannte “Reichskanzler” Markus Noack wollte eine neue Geldquelle erschließen – und veröffentlichte seine geistigen Ergüsse als “Book on demand” bei BoD. Erst nach Protesten weiterer Autoren des Publikationsservices wurde das Werk aus dem Programm gestrichen.

“Die frohe Botschaft vom Deutschen Reich” wollte “Reichskanzler” Markus Noack dem deutschen Volk auf 284 Seiten für mindestens 20 EUR verkünden.

Über den Inhalt des Textes ist recht wenig bekannt. Lediglich die Lobhudelei in der vermutlich von Noack selbst verfaßten Kurzbeschreibung läßt ahnen, daß es um die üblichen Thesen zum Deutschen Reich geht. Unter anderem heißt es dort:

Durch die Zusammenstellung der Dokumente, die in bezug auf das Deutsche Reich existieren, wird dem Leser stets klarer, dass die Normen des Völkerrechts auch für ihn heute gelten und er als DEUTSCHER immer noch dem DEUTSCHEN REICH verpflichtet ist.

Angeblich soll irgendjemand über den Text, der laut Amazon.de am 08.03.2010 veröffentlicht wurde, gesagt/geschrieben haben:

 ”Eine umfangreiche und hervorragend recherchierte Ausarbeitung, sachlich und auf den Punkt gebracht!”

So ist es jedenfalls in der Kurzbeschreibung nachzulesen, in der es auch heißt:

“Der Jurist wird aufmerken und dabei feststellen, dass ihm viele Informationen bisher fehlten.”

Die Verantwortlichen beim “Publikationsservice” BoD – Books on Demand GmbH merkten zunächst jedenfalls erstmal gar nichts – und ließen eine Veröffentlichung zu. Erst als sich andere BoD-AutorInnen öffentlich darüber beschwerten, daß dort auch ”rechtsextreme Propagandaschriften” veröffentlicht werden, reagierten die Verantwortlichen. Am 20.03.2010 wurde im BoD-Forum mitgeteilt:

“Das Buch wurde gesperrt und ist ab sofort nicht mehr erhältlich. Bitte nicht wundern, wenn es noch im Internet zu sehen ist – die Replikation der Daten kann etwas dauern. BoD distanziert sich ausdrücklich von dem Inhalt”.

So weit, so gut. Merkwürdig ist nur, daß das Buch bei BoD überhaupt veröffentlicht werden konnte, zumal angeblich alle Artikel vor der Veröffentlichung geprüft werden. Die lapidare Begründung:

“wo Menschen arbeiten, passieren leider auch mal Fehler”.

“Reichskanzler” Markus Noack wird für sein Werk vermutlich bald einen neuen Verlag finden. Eine bessere Werbung als diese “Zensur durch das Unrechtssystem der BRD-GmbH” konnte ihm schließlich gar nicht passieren.

Mehr zu Markus Noack

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