Was macht eigentlich ein “Generalstaatsanwalt” des Deutschen Reiches, wenn seine “Karriere” beendet ist? Er läßt eine Weile Gras über die Sache wachsen und kandidiert dann bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen am 30. August 2009. Für Bündnis 90/Die Grünen.
Die “Exilregierung Deutsches Reich” ist eine der wenigen “Reichsregierungen”, die es in die jährlichen Berichte von Verfassungsschutzämtern schafft.
In den Berichten der Verfassungsschutzämter Niedersachsens und Sachsen-Anhalts für das Jahr 2005 wurde sie erstmals erwähnt. Im Bericht der Verfassungsschützer Sachsen-Anhalts für das Jahr 2006 hieß es z.B. auf Seite 53 unter anderem:
Die „Exilregierung“ wird von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet, da sich die von ihr ausgehenden Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. In den Verlautbarungen der „Exilregierung“ finden sich zahlreiche Belege für die Nichtanerkennung der völkerrechtlich akzeptierten Grenzziehung zwischen Deutschland und Polen beziehungsweise Russland. Dies geht einher mit der Forderung nach einer Geltendmachung angeblich noch bestehender Gebietsansprüche Deutschlands. Über die Kritik an Vertretern von Politik und Behörden hinaus lehnt die „Exilregierung“ das Gesamtsystem der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausdrücklich ab.
Sie verfolgt Ziele, die gegen die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte und gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind. Dabei dient ihr die Leugnung der Kriegsschuld Deutschlands zu einer positiveren Darstellung des Nationalsozialistischen Regimes.”
Auch der Verfassungsschutz in Sachsen erkannte laut einem Bericht der taz bei der “Exilregierung Deutsches Reich” im Jahr 2005 “politisch extremistische Bestrebungen”.
Der “Generalstaatsanwalt” bei der “Exilregierung”…
Im November 2004, als sich die Exilregierung noch nicht so wie heute vor der Öffentlichkeit abschirmte und sogar eigene Videos ihrer “Bürgertreffen” ins Netz stellte, trat ein so genannter “Generalstaatsanwalt” ins Rampenlicht. Sein Name: Christian T.
Bei seiner Vorstellung auf einer “Informationsveranstaltung” der “Exilregierung” am 27.11.2004 behauptete T. – gewandet in eine schwarze Robe, stehend vor einer Flagge des Deutschen Reiches - zwar aus dem “kaufmännischen Bereich” zu kommen, früher einmal jedoch die “Rechtsabteilung eines großen internationalen Unternehmens” geführt zu haben. “Alleine“, wie er betonte. Seine Frau arbeitete, so war seiner Rede zu entnehmen, im “Umweltministerium” der “Exilregierung”.
T. plauderte locker darüber, daß er dafür sorgen möchte, “daß wir wieder ein sauberes Recht bekommen (…) daß wir also auch auf internationalem Parkett uns wunderbar bewegen können und daß wir vor allen Dingen endlich rechtlich aufatmen können und uns keiner mehr die Schlinge um den Hals zieht“.
Weiter tönte T., daß er eine Baustelle “beschlagnahmt” und das Personal “kurzerhand von der Baustelle verwiesen” habe. Man versuche “natürlich, unsere lieben Bundesdödel zu beschäftigen“, schwadronierte der Herr Möchtegern-Generalstaatsanwalt weiter. Er habe ein Schreiben an das Auswärtige Amt geschickt und “habe sie aufgefordert, zu bestätigen, inwieweit der Zwei-Plus-Vier-Vertrag ein Friedensvertrag ist“. Außerdem habe man festgestellt, daß es funktioniere, die “Einrichtungen der so genannten BRD unter Druck zu setzen“. So haben “wir es mittlerweile erreicht, daß wir also nicht mehr verpflichtet sind, die GEZ zu entrichten” [Applaus]. Auch gegenüber web.de habe er “mit der Exterritorialität argumentiert“, woraufhin web.de geantwortet habe, man sei bereit, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf die Geltendmachung einer bestimmten Forderung gegen ihn zu verzichten. Selbst auf internationalem Parkett will sich T. bewegt haben. Denn gemeinsam mit dem “Herrn Innenminister” habe T. “diese Woche (…) etliche alliierte Besatzer besucht (…)“.
Anfang Januar 2005 bot T. im Internetforum der “Exilregierung” auch Rechtsberatung an, nicht ohne darauf hinzuweisen, daß die “Dienstleistungen der Staatsanwaltschaft (…) gebührenpflichtig” seien (Screenshot).
Auf der oben erwähnten Veranstaltung der “Exilregierung” Ende November 2004 hatte man – auch der “Reichs-Generalstaatsanwalt” – übrigens so genannte “Diplomatique Notes” präsentiert, als angeblichen Beweis dafür, daß man durch die “Hauptsiegermacht” (die USA) anerkannt sei. Wie hier nachzulesen ist, war das ganze jedoch eine mehr als plumpe Fälschung.
Im August 2005 hatte Uwe Bradler im Internetforum der “Exilregierung” auf Nachfrage mitgeteilt, daß es den “Generalstaatsanwalt” schon “seit längerer Zeit” nicht mehr bei der “Exilregierung” gebe. Er sei “aufgrund seines Verhaltens” wieder “aus dem Amt entfernt” worden (Screenshot).
… und bei den Grünen
Das Ende einer wirklich viel versprechenden Karriere? Jedenfalls wurde es still um den “Generalstaatsanwalt”, der allerdings beruflich recht gut aufgestellt war. Jedenfalls firmierte T. mal als “Institutsleitung”, mal als Volkshochschul-Dozent oder schlicht als ”Unternehmensberatung”.
Die Tätigkeit als ”Unternehmensberater” scheint er auch heutztage noch auszuüben. Dies ist jedenfalls der Internetseite der Partei “Bündnis 90/Die Grünen” in J. zu entnehmen.
Doch wer nun denkt, Herr T. sei den örtlichen Grünen vielleicht aufgrund seiner politischen Vergangenheit negativ aufgefallen und werde deshalb auf deren Internetseite (pardon, der Herr “Ex-Generalstaatsanwalt” bevorzugte jedenfalls im November 2004 offenbar den Begriff “Weltnetz”seite) erwähnt, sieht sich getäuscht.
Vielmehr steht Christian T. auf Platz 10 der “Reserveliste” der Grünen in J. für die NRW-Kommunalwahl am 30.08.2009 (Screenshot). Zur Bedeutung der “Reserveliste” bei den Kommunalwahlen in NRW siehe wahlrecht.de
Auf Nachfrage bei den Grünen in J. hieß es, man nehme “diese Situation” sehr ernst und werde umgehend “in unserem Ermessenspielraum geeignete Massnahmen ergreifen, um Rechtsideologien erst gar nicht den Raum zu geben, sich zu verbreiten“.
Aha.
Während die eigenen Recherchen der Grünen in J. “Behauptungen” in der Anfrage der “KRR”-FAQ zu bestätigen “scheinen“, äußerte man beim nordrhein-westfälischen Landesverband der Grünen vorsichtige Zweifel daran, ob es sich bei dem “Generalstaatsanwalt” und dem Grünen-Kandidaten um dieselbe Person handele. Man kenne Herrn T. leider nicht persönlich. Die weltanschaulichen Differenzen zwischen einer KRR und den Grünen seien schließlich “so enorm“, daß dieser Sachverhalt “sehr erstaunen würde“.
Da es bei der ”KRR”-FAQ nicht üblich ist, Fotos von “Reichsbürgern” zu veröffentlichen, auf denen diese eindeutig erkannt werden können, können wir an dieser Stelle zum Vergleich nur dieses Bild anbieten. Dem Landesverband der Grünen wurde inzwischen jedenfalls weiteres Material zur Verfügung gestellt, um die Zweifel zu beseitigen.
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Der Artikel wurde zuletzt am 21.08.2009 um 21:06 Uhr geändert. Zur Begründung siehe hier.

Ist euch schon aufgefallen, das auf Platz 12 der Liste eine Sandra T* steht? Handelt es sich bei ihr um seine Frau aus dem Umweltministerium der Exilregierung?
Hö hö
Gute Arbeit.
Grüßt echt?