“Reichsminister der Finanzen” verurteilt

Das Amtsgericht Göppingen verurteilte am 07.05.2010 einen “Reichsminister der Finanzen” – wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Einer seiner Pflichtverteidiger: ein nach Medienberichten “prominenter Anwalt der Neonazi-Szene”.

Auf den ersten Blick hätte man meinen können, es handele sich um eine typische Strafverhandlung gegen einen Möchtegern-”Minister” irgendeiner “Kommissarischen Reichsregierung”. Vielleicht um eine Anklage wegen Amts- oder Titelmißbrauchs, weil sich jemand unrechtmäßig als Finanzminister ausgab?

Denn dies hatte der 57jährige getan, der am vergangenen Freitag auf der Anklagebank des Göppinger Amtsgerichts saß. Er hatte zwischen Januar und März 2008 als “Reichsminister der Finanzen der provisorischen deutschen Reichsregierung” insgesamt wohl 250 E-Mails an Finanzämter und einen Brief an den damaligen Finanzminister Peer Steinbrück verschickt, natürlich per Einschreiben. In den Mails hatte er die Finanzämter aufgefordert, ”Reichsbürgern” keine Steuerbescheide mehr zuzusenden, schließlich habe das “Deutsche Reich” die Steuerhoheit. Peer Steinbrück hatte er “um ein Arbeitsgespräch unter Ressortkollegen” gebeten, wie es in einem (kostenpflichten) Artikel der Stuttgarter Zeitung vom Samstag heißt.

“Harmlose Pamphlete” – mit Hakenkreuzen

Doch war der 57jährige, der zuletzt wohl im Zustelldienst gearbeitet hatte, nicht wegen Amts- oder Titelmißbrauchs angeklagt. Die Schreiben selbst enthielten offenbar auch keine Morddrohungen oder ähnliches, wie es in solchen Fällen schonmal vorkommt. Der zuständige Staatsanwalt bezeichnete sie einem Bericht der “Pforzheimer Zeitung” vom 07.05.2010 zufolge jedenfalls als “eher harmlose(n) Pamphlete(n)”.

Der Grund für die Anklage war vielmehr, daß der – wegen Betrugs vorbestrafte - ”Reichsfinanzminister” in allen seinen Schreiben das Dienstsiegel des Deutschen Reiches in der Fassung von 1935 verwendete, also ein Hakenkreuz im Ährenkranz und darüber ein Adlerkopf. Es wurde ihm daher die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. 

Daß es auch für das Amtsgericht Göppingen kein ganz normales Verfahren war, wird belegt durch die Tatsache, daß es vor der Verhandlung die “höchste Sicherheitsstufe verhängt” hatte, wie es in einem Artikel der Südwest Presse vom 30.04.2010 heißt. Es habe nicht ausgeschlossen werden können, daß “Sympathisanten aus der militant-rechtsextremen Szene” versuchen, den Prozeß zu stören.

Zu ernsthaften Zwischenfällen kam es zum Glück nicht. Tagblatt.de berichtet, einige der Zuschauer hätten sich mit Ausweisen identifizieren wollen, auf denen ein Hakenkreuz prangte. “Nur unter Protest” hätten einige von ihnen schließlich einen Reisepaß vorgelegt – ausgestellt von der Bundesrepublik Deutschland.

Das Schöffengericht verurteilte den “Reichsminister der Finanzen” schließlich wegen der Verwendung von Kennzeichen verfasssungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor zwei Jahre Gefängnis ohne Bewährung beantragt und dies unter anderem mit “ideologisch verzerrte(n) Vorstellungen” des Angeklagten begründet, wie die Südweste Presse berichtete. Das Schöffengericht konnte dem Angeklagten allerdings ”keinen nationalsozialistischen Hintergrund” nachweisen. Daß einer seiner Pflichtverteidiger ein “prominenter Anwalt der Neonazi-Szene” war, spielte bei dieser Einschätzung offenbar keine Rolle.

Ob es sich beim Angeklagten um ein Mitglied der “Reichsregierung” um “Reichskanzler” Markus Noack handelt, welche auf ihrer – inzwischen gelöschten – Internetseite und in E-Mails Hakenkreuze verwendet(e), wird leider nicht klar.

Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist ebenfalls unklar. Fraglich ist wohl, ob der “Reichsfinanzminster” die Hakenkreuze tatsächlich öffentlich verwendet hat, denn nur die öffentliche Verwendung ist strafbar. Hieran könnten Zweifel bestehen, da es sich schließlich “nur” um Briefe an Behörden gehandelt hatte. Einer der Pflichtverteidiger des 57jährigen wies laut Stuttgarter Nachrichten auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hin. Dort war ein Mann vom Tatvorwurf der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen freigesprochen worden, der sich gegenüber mehreren Behörden mittels Kopien seines “Reichspersonalausweises” samt Hakenkreuz-Dienstsiegel ausgewiesen hatte. Ein Brief an Behörden sei keine öffentliche Verwendung, so das Oberlandesgericht. Der zuständige Göppinger Amtsrichter hingegen sah jedoch allein anhand der Anzahl der Schreiben eine öffentliche Verwendung als gegeben an.

Einsichtig ist der “Reichsminister der Finanzen” offenbar nicht. So soll ein neues Ermittlungsverfahren gegen ihn anhängig sein, da er erneut E-Mails verschickt hat: mit Reichsadler und Hakenkreuz, wie die Südwest Presse schreibt. Wenige Tage vor der Verhandlung sei seine Wohnung durchsucht worden.

Der Rechts-Anwalt der “Neonazi-Szene”

Die Zeitungsberichte über den Fall widmen auch dem besagten Pflichtverteidiger des Anklagten ihre Aufmerksamkeit.  Bei diesem handelte es sich nämlich um den Berliner Anwalt Wolfram Nahrath. Einem Bericht der Südwest Presse vom 07.05.2010 zufolge,  hat dieser wiederholt rechtsextremistische Gewalttäter vor Gericht vertreten. Zudem sei er der letzte Vorsitzende der 1994 verbotenen Wiking-Jugend gewesen, der ältesten neonazistischen Jugendorganisation Deutschlands. Weiter heißt es im Artikel des Südwest Presse, daß Nahrath und seiner Familie enge Verbindungen zur rechtsextremen NPD nachgesagt werden. Laut ”Pforzheimer Zeitung“ habe erst das Auftreten Nahraths dem Fall “überregionale Bedeutung” verschafft.

Was man von Rechts-Anwälten halten soll, die – wie es die Südwest Presse ebenfalls berichtete – allen Ernstes ihre Reichsbürger-Mandaten als “Repräsentant eines anderen Staates” bezeichnen und sich daher auf eine angebliche “Immunität” berufen, bleibt jedem selbst überlassen. An den Beispielen Horst Mahler und Sylvia Stolz ist jedenfalls ersichtlich, daß es den Rechtsanwaltskammern ziemlich lange ziemlich egal ist, ob Kolleginnen und Kollegen ihren Eid, die “verfassungsmäßige Ordnung zu wahren” befolgen oder nicht. 

Die schlappen Verfassungsschützer

Da sich der Fall in Baden-Württemberg abspielte, ist auch die Ansicht des dortigen Landesamtes für Verfassungsschutz interessant. So erinnern wir uns noch an den März 2006, als die Badische Zeitung die Einschätzung der “Kommissarischen Reichsregierungen” durch die dortigen Schlapphüte wiedergab. Mit Blick auf einen Auftritt des “Reichspräsidenten” Matthes Haug, bei dem dieser u.a. die Herrschaft der Nationalsozialisten verharmlost hatte, hieß es:

“Insgesamt hält der Verfassungsschutz die Ansichten der kommissarischen Reichsregierung aber für so überzogen, dass der Normalbürger darauf in der Regel nicht hereinfalle.”

Der Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 08.05.2010 macht wenig Hoffnung darauf, daß der Landesverfassungsschutz die Sache inzwischen wirklich ernster nimmt. Denn:

Beim Landesverfassungsschutz hält man die Anhänger der Deutschen Reichsregierung für Sonderlinge, “die nicht wirklich ernst zu nehmen sind”. Es gebe allerdings inzwischen Abspaltungen, die beobachtet würden, sagte ein Sprecher.

Wer die “Reichsbürger” offenbar in erster Linie noch immer lediglich als “Sonderlinge” einstuft, die “nicht wirklich ernst zu nehmen” sind, sollte sich überlegen, ob er nicht vielleicht doch lieber den Job wechselt. Wie wäre es mit ”Baden-Württembergs Next Schlapphut-Model”? Viel im Kopf braucht man dafür jedenfalls schonmal nicht zu haben.

Dieser Beitrag wurde unter Diverse Reichsregierungen, Neues aus dem Blätterwald abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

*


Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>