Die frohe Botschaft vom Ende des Deutschen Reiches

Der selbsternannte “Reichskanzler” Markus Noack wollte eine neue Geldquelle erschließen – und veröffentlichte seine geistigen Ergüsse als “Book on demand” bei BoD. Erst nach Protesten weiterer Autoren des Publikationsservices wurde das Werk aus dem Programm gestrichen.

“Die frohe Botschaft vom Deutschen Reich” wollte “Reichskanzler” Markus Noack dem deutschen Volk auf 284 Seiten für mindestens 20 EUR verkünden.

Über den Inhalt des Textes ist recht wenig bekannt. Lediglich die Lobhudelei in der vermutlich von Noack selbst verfaßten Kurzbeschreibung läßt ahnen, daß es um die üblichen Thesen zum Deutschen Reich geht. Unter anderem heißt es dort:

Durch die Zusammenstellung der Dokumente, die in bezug auf das Deutsche Reich existieren, wird dem Leser stets klarer, dass die Normen des Völkerrechts auch für ihn heute gelten und er als DEUTSCHER immer noch dem DEUTSCHEN REICH verpflichtet ist.

Angeblich soll irgendjemand über den Text, der laut Amazon.de am 08.03.2010 veröffentlicht wurde, gesagt/geschrieben haben:

 ”Eine umfangreiche und hervorragend recherchierte Ausarbeitung, sachlich und auf den Punkt gebracht!”

So ist es jedenfalls in der Kurzbeschreibung nachzulesen, in der es auch heißt:

“Der Jurist wird aufmerken und dabei feststellen, dass ihm viele Informationen bisher fehlten.”

Die Verantwortlichen beim “Publikationsservice” BoD – Books on Demand GmbH merkten zunächst jedenfalls erstmal gar nichts – und ließen eine Veröffentlichung zu. Erst als sich andere BoD-AutorInnen öffentlich darüber beschwerten, daß dort auch ”rechtsextreme Propagandaschriften” veröffentlicht werden, reagierten die Verantwortlichen. Am 20.03.2010 wurde im BoD-Forum mitgeteilt:

“Das Buch wurde gesperrt und ist ab sofort nicht mehr erhältlich. Bitte nicht wundern, wenn es noch im Internet zu sehen ist – die Replikation der Daten kann etwas dauern. BoD distanziert sich ausdrücklich von dem Inhalt”.

So weit, so gut. Merkwürdig ist nur, daß das Buch bei BoD überhaupt veröffentlicht werden konnte, zumal angeblich alle Artikel vor der Veröffentlichung geprüft werden. Die lapidare Begründung:

“wo Menschen arbeiten, passieren leider auch mal Fehler”.

“Reichskanzler” Markus Noack wird für sein Werk vermutlich bald einen neuen Verlag finden. Eine bessere Werbung als diese “Zensur durch das Unrechtssystem der BRD-GmbH” konnte ihm schließlich gar nicht passieren.

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“Generationenwechsel” bei der IPD

In einem Internetforum wurde ein Schreiben veröffentlicht, das angeblich von Manuel Kraschinski stammen soll, seines Zeichens Bundesgeschäftsführer der Interim Patei Deutschland (IPD). Darin heißt es, der 1. Vorsitzende der Partei, Edgar Ludowici, sei aus dem Präsidium und der Partei selbst ausgetreten.

Edgar Romano Ludowici hat eine beeindruckende Biographie: als Graf von und zu war er unter anderem Erster Bürgermeister Hamburgs und Innenminister. Zuletzt auch Bundesparteivorsitzender. Daß sich trotzdem niemand wirklich für seinen Rücktritt als Parteivorsitzender interessiert, liegt vielleicht daran, daß Ludowici die meisten seiner hohen Posten natürlich nicht in der Realität bekleidete, sondern in seiner “Reichsphantasie”.

Denn Ludowici trat als “Erster Bürgermeister” des “Reichslandes Freistaat Freie und Hansestadt Hamburg” sowie als “Reichsminister des Inneren” bei der “Exilregierung des 2.ten Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937″ auf. Sein Grafen-Titel (Graf von Roit zu Hoya) ist tatsächlich nicht mehr als ein “Künstlername”, den man quasi als Gratis-Geschenk dazu bekommt, wenn man bei ebay ein Stück Moorland “aus dem ehemaligen Herrschaftsbereich des Grafen von Hoya” erwirbt – für 299 EUR. Sein Doktortitel, den er von einer obskuren “Cosmopolitan University” erworben hat, ist ebenso falsch wie seine Bezeichnung als “Rechtsanwalt” und “Arzt”.

Auch als Großer Vorsitzender der Interim Partei Deutsches ReichDeutschland (IPD) machte Ludowici, der als Vorstandsmitglied des Rechtsnormen-Schutzverein deutsche Gerichte terrorisiert, keine sonderlich seriöse Figur.

Nun scheint jedenfalls seine “Karriere” als Großer Vorsitzender der IPD vorbei zu sein.

Darauf läßt jedenfalls ein – undatiertes – Schreiben schließen, das angeblich vom Bundesgeschäftsführer und Spitzendkandidaten der IPD bei der letzten Landtagswahl in Schleswig-Holstein, Manuel Kraschinski, stammen soll.

Darin heißt es unter anderem, Ludowici sei – neben anderen Mitgliedern des IPD-Bundesvorstands – am 23.01.2010 aus dem Vorstand und darüber hinaus sogar aus der IPD selbst ausgetreten. Ob das Schreiben, das an die “Mitgliederinnen und Mitglieder” der IPD gerichtet und mit “Generationenwechsel” überschrieben ist, allerdings tatsächlich authentisch ist, ist noch nicht bekannt. Jedoch findet sich auf der neu gestalteten Internetseite der IPD der Name Ludowici nicht mehr unter den Vorstandsmitgliedern.

Auf den ersten Blick scheint die IPD den Zusatz “Das reicht!” – den man noch als kleinen Hinweis auf die Träumerei vom Deutschen Reich hätte sehen können - auf der neu gestalteten Internetseite übrigens nicht mehr zu verwenden. Stattdessen findet sich unter dem Parteilogo der Zusatz “Die Basisdemokraten”, welche “Grenzen für Politik, Justiz, Kapital und Wirtschaft” zu fordern scheinen. Jedenfalls im Impressum der Seite wird die Bezeichnung “IPD Interim Partei Deutschland   DAS REICHT!” jedoch weiterhin verwendet.

Bis Juni 2010 solle nun eine außerordentliche Mitgliederversammlung der IPD durchgeführt werden, um “mit den Mitgliedern einen möglichen, künftigen Kurs abzustimmen”, heißt es in dem Schreiben.

Welche Gründe genau hinter dem “Generationenwechsel” stecken, wird vermutlich nie bekannt werden, weshalb an dieser Stelle kurz spekuliert werden soll. So könnte man annehmen, Ludowici sei aufgrund seiner “besonderen Art” und seiner schillernden reichsdeutschen Vergangenheit für Kraschinski & Co. zu einer Belastung geworden. Ohne Ludowici könnte zum einen versucht werden, den Anschein einer “seriösen Protestpartei” zu erwecken, was im Landtagswahlkampf in Schlesweig-Holstein noch gründlich mißlungen war. Zum anderen könnte eine weitere Orientierung “nach rechts” erfolgen, da die IPD dort teilweise auch aufgrund Ludowicis Vergangenheit in diversen “Reichsregierungen” auf Skepsis gestoßen war.

Welche Auswirkungen Ludowicis angeblicher Rücktritt auf seine Tätigkeit im RNSV hat, ist bislang nicht bekannt. Dessen Homepage enthält zur Zeit lediglich den schlichten Hinweis “Home wird überarbeitet”.

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Deutsches Reich und Ringvorsorge – Klartext eines Amtsrichters

Unter anderem mit Hinweisen wie “Aufgrund des Vorstehenden kommt es nicht auf die umfangreichen Ausführungen des Inhaltes an, dass die Bundesrepublik aufgehört habe zu existieren (dass dem tatsächlich nicht so ist, dürfte schon ein Blick aus dem Fenster zeigen; anderenfalls kann man auch eine Rundreise in dem Staatsgebiet, welches die Bundesrepublik für sich beansprucht, antreten um dies festzustellen)“, reagierte ein Richter am Amtsgericht Halle an der Saale auf Eingaben in einem Insolvenzantragsverfahren. Klartext eines Amtsrichters, selbst für “Reichsideologen” leicht zu verstehen, möchte man denken. Aber: falsch gedacht.

Das Schreiben, das in mindestens einem einschlägigen Internetforum veröffentlicht wurde, stammt vom 16.02.2010 und betrifft ein Insolvenzantragsverfahren vor dem Amtsgericht Halle an der Saale. Über die genauen Beweggründe, die den Amtsrichter zum Verfassen der Zeilen veranlaßt haben, kann nur spekuliert werden. Vermutlich hat auch auch hier ein “Reichsideologe” mit der berühmten “Argumentation” vom angeblichen Erlöschen der Bundesrepublik Deutschland seine Rechts(un)kenntnis beweisen wollen und daher zentimeterdicke Schriftsätze ans Gericht geschickt. Bis dem zuständigen Richter dann der Kragen platzte.

“Die Argumentation bezüglich des Fortbestandes des Deutschen Reiches ist unzutreffend”

Neben der Empfehlung, eine Deutschlandreise zu unternehmen (ist ein “Reichsbürger” dabei in seiner Funktion als “Reichsbeamter” unterwegs, kann er sogar kostenlos mit der Bahn fahren – jedenfalls bis er erwischt und wegen Schwarzfahrens verurteilt wird), versucht der Amtsrichter, auch mit anderen Hinweisen den Empfänger seiner Zeilen zu überzeugen. So schreibt er ihm unter anderem ins reichsdeutsche Stammbuch:

Die Argumentation bezüglich des Fortbestandes des Deutschen Reiches ist unzutreffend. Das Deutsche Reich existiert nicht mehr. Vielmehr ist die Bundesrepublik Deutschland in ihrer heutigen Verfassung an seine Stelle getreten.

Eindeutig sind auch seine Ausführungen zu den kommissarischen Reichsregierungen:

Eine Vielzahl von (unzufriedenen?) Personen, die ihre Staatsbürgerschaft wegen rechtlicher Probleme mit dem jetzigen System “ablegt” – andere Fälle sind hier nicht bekannt- und sich selbst Ausweispapiere von irgendwelchen Reichsprovinzen erstellt, stellt kein eigenständiges Staatsvolk dar. Diese Personengruppe verfügt auch nicht über ein abgrenzbares Staatsgebiet und es fehlt auch an einer stabilen handlungsfähigen Regierung (insbesondere stellen kommissarische Reichsregierungen und andere Phantasiegebilde keine Regierungen im völkerrechtlichen Sinne dar).

Doch wer nun dachte, durch diesen richterlichen Klartext ließe sich ein “Reichsideologe” überzeugen, hat falsch gedacht. Dies ist jedenfalls den Kommentaren eines “Senatssekretärs” in “Reichling’s Blog” zu entnehmen, der zu dem Schreiben des Amtsrichters unter anderem folgende Ansicht vertritt:

Angesichts solcher Entscheidungen, sind zu beachten, die Ein- und Widerspruchsfristen und dieses Verfahren muß in der BRD vor dem Obersten Gericht verhandelt werden!

Desweiteren muß sofort die Besatzungsmacht angerufen werden und das Potsdamer Abkommen vorgelegt werden!

Und so weiter…

Auf einer einschlägigen rechtsextremen Internetseite wird das Schreiben von zahlreichen Leser/innen ebenfalls kommentiert. Unter anderem wie folgt:

“Ein Blick aus dem Fenster genügt, um zu erkennen, dass die BRD existiert? Wenn ich aus dem Fenster blicke, sehe ich nur Angehörige turkmenischer oder afrikanischer Volksstämme.”

“Ich anerkenne die brd auch nicht als Staat an, noch nicht einmal als respekts- oder Machtperson, für mich ist das Gebilde nichts als Unrat.”

“Die BRD kann kein Staat sein, weil er nicht souverän ist. Es handelt sich bei der BRD und eine Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaf (OMF). Dies erkannte und benannte bereits der Kollaborateur, Sozialdemokrat und Bilderberger Carlo Schmid.”

“Sensationell mit wie wenig Worten man versucht das Deutsche Reich zu verleugnen. Da die Tatsachen jedoch anders aussehen, wobei ich jetzt nicht darauf eingehen möchte. Es kann sich ja jeder selbst belesen. Das Deutsche Reich ist Existenziell wie je zu vor, und die BRD bleibt ein Unrechts-Regime ohne jegliche völkerrechtliche Daseinsberechtigung. Es ist selbstverständlich das ein Richter der von der BRD Institution Geld bekommt kein sachliches schreiben zu dieser Sache aufsetzt.”

“Das Deutsche Reich besteht fort.
Die BRD ist uns egal,vollkommen gleich,denn unser Auftrag ist das Deutsche Reich.”

Zum Abschluß des Schreibens bittet das Gericht übrigens in Großbuchstaben, Fettschrift und unterstrichen darum,

das Verfahren nicht mehr mit weiteren Eingaben in diesem Sinne zu belasten. Dies gilt auch, soweit es sich um die unverständlichen Ausführungen zur Ringvorsorge und zu Urkundemahnverfahren handelt.

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Schwarzfahren und Strafvereitelung – 6 Monate Haft für “Ministerialdirektor”

Zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie zu 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilte das Amtsgericht Peine am 17.02.2010 einen 69jährigen “Ministerialdirektor” des Deutschen Reiches. Er war ohne gültigen Fahrschein mit der Bahn gefahren und hatte in einem anderen Fall einem flüchtigen Häftling Unterschlupf gewährt.

Der 69jährige Rolf Bühmann ist vor Gericht kein Unbekannter.

Bereits im August 2009 berichtete die Online-Ausgabe der Braunschweiger Zeitung über ihn, insbesondere über seine Auseinandersetzungen bezüglich seines “Reichsführerscheins”. Nachdem er es auf 18 Punkte im Flensburger Sündenregister gebracht hatte, war sein Führerschein futsch. Doch kein Problem für den “Sonderbotschafter des Deutschen Reiches”: er bastelte sich einfach selbst einen “Reichsführerschein”. Diesen versah er mit einem Stempel des Landkreises Peine. Der Landkreis klagte erfolgreich gegen die Verwendung des Stempels – doch Bühmann hielt sich nicht daran, woraufhin vor dem Amtsgericht ein Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft beantragt wurde.

Bühmann hatte zudem versucht, seinen “Reichsführerschein” durch das Verwaltungsgericht anerkennen zu lassen; sein Eilantrag war durch das Gericht allerdings ohne mündliche Verhandlung als unzulässig abgewiesen worden.

Im aktuellen Verfahren vor dem Amtsgericht Peine ging es um zwei Taten: zum einen war Rolf Bühmann als Schwarzfahrer erwischt worden. Zum anderen hatte er einem Flüchtigen Unterschlupf gewährt.

Die Schwarzfahrt sei gar keine gewesen, meinte Bühmann, wie der Online-Ausgabe der Braunschweiger Zeitung vom 18.02.2010 zu entnehmen ist. Vielmehr sei er in seiner Funktion als “Reichsbeamter” unterwegs gewesen – und bei derartigen Anlässen müsse er nicht bezahlen.

Die Richterin ließ Bühmann seine Geschichten erzählen, zeigte sich jedoch weder davon, noch von seinem “Diplomatenpaß” wirklich beeindruckt.

Im zweiten Fall hatte Bühmann einem 41jährigen Flüchtigen, der eigentlich wegen Betrugs in Haft sitzen sollte, Unterschlupf gewährt. Bühmann behauptete, er habe als “Gutmensch” gehandelt und sich für den Straftäter eingesetzt.

Letztlich verurteilte das Amtsgericht den “Ministerialdirektor” wegen Erschleichens von Leistungen (§ 265a StGB) und Strafvereitelung (§ 258 StGB) zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, welche für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich muß Bühmann 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Dem Bericht der Braunschweiger Zeitung ist zu entnehmen, daß die Richterin ihrer Hoffnung Ausdruck gab, daß Rolf Bühmann einsehe, daß “es besser ist, mit dem Staat zusammenzuarbeiten”.

Schön, wenn man noch Träume hat…

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“Deutsches Reich” im Paß wieder un-möglich

Die Reichsideologen jubeln, denn endlich hat eine bundesdeutsche Behörde ein Einsehen: die Angabe “Deutsches Reich” ist in Pässen wieder möglich. Heldenhafter Vorreiter für die Wiedererrichtung des Deutschen Reiches ist der Uecker-Randow-Kreis. Oder vielleicht doch nicht?

Am 11.01.2010 veröffentlichte der Uecker-Randow-Kreis die für die Reichsideologen so überwältigende Presseinformation, welche u.a. von der dpa verbreitet und offenbar in der Rhein-Zeitung veröffentlicht wurde. Jedenfalls kursierte ein entsprechender Zeitungsausschnitt, der angeblich aus der Rhein-Zeitung stammen soll, unter den Anhängern des Deutschen Reiches. In dem Zeitungsartikel hieß es u.a.:

“Deutsche Vertriebene, die im Zuge des Zweiten Weltkriegs ihre Geburtsurkunden eingebüßt haben, können sich (…) jetzt wieder mit ihrem Geburtsort und dem Zusatz “Deutsches Reich” – was in der DDR nicht möglich war – bei Behörden registrieren lassen.”

Also doch, jubelten die Reichsideologen: das Deutsche Reich lebt!

Selektive Wahrnehmung

Die Reaktionen der Reichsideologen auf diesen kleinen Artikel offenbaren einmal mehr deren äußerst selektive Wahrnehmung.

Dies gilt noch nicht einmal dafür, daß ihnen sonst die bundesdeutsche Presselandschaft nicht geheuer ist, sie von ihnen als  “Systempresse” oder gar als “Lügenpresse” tituliert wird.

Ebenso wenig wird man von den Reichsideologen vertieftes Leseverständnis dahingehend erwarten können, daß sie zu definieren in der Lage sind, für welchen – begrenzten – Personenkreis diese Regelung angeblich gelten soll.

Allerdings zeigt sich die selektive Wahrnehmung angesichts des letzten Satzes des Zeitungsausschnitts:

“Grundlage dieser Regelung sei der Zwei-plus-vier-Vertrag von 1990.”

Das ist ja merkwürdig… wie kann der “2+4″-Vertrag Grundlage für diese Regelung sein, wenn er doch nichtig ist? Dies sollte sich eigentlich derjenige fragen, der – wie zahlreiche Reichsideologen – steif und fest behauptet, der “2+4″-Vertrag sei im “Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin” vom 25.09.1990 aufgehoben worden (siehe dazu hier).

Doch, oh Wunder: die Reichsideologen nehmen diesen “Widerspruch” offenbar gar nicht wahr.

Ein größerer Beleg für die selektive Wahrnehmung ist, daß der Uecker-Randow-Kreis bereits am 12.01.2010, also nur einen Tag nach der ersten Presseinformation, eine weitere Mitteilung veröffentlichte. Darin war u.a. zu lesen:

Entgegen dem Wortlaut der gestrigen Presseinformation findet bei nach dem Vertriebenengesetz anerkannten Personen im Zuge von Änderungen im Melderegister bei der Angabe des Geburtsstaates ausschließlich eine Streichung des Eintrages „Ausland“ oder „unbekannt“ statt.

In der “Ostsee-Zeitung” vom selben Tag fand sich zudem unter der Überschrift “Kreis korrigiert sich: Geburtsort «Deutsches Reich» nicht möglich“ ein dpa-Text, in dem es hieß:

Deutsche Vertriebene, die im Zuge des Zweiten Weltkriegs ihre Geburtsurkunden eingebüßt haben, können sich doch nicht mit Geburtsort und dem Zusatz «Deutsches Reich» bei Behörden registrieren lassen. Der Landkreis Uecker-Randow hat am Dienstag in Pasewalk eine in diesem Zusammenhang verbreitete Pressemitteilung vom Vortag korrigiert.

Aber ein Reichsideologe wäre kein Reichsideologe, wenn er mit aktuellen Entwicklungen tatsächlich Schritt hielte. Alles, was nicht in sein Weltbild paßt, wird entweder passend gemacht oder einfach ausgeblendet.

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Germanische Neue Medizin: 12-jähriges Todesopfer

“Report München” berichtete am 18.01.2010 über den Krebstod einer 12-jährigen aus dem Allgäu. Die Eltern des Mädchens sind Anhänger der so genannten “Germanischen Neuen Medizin” des Ryke Geerd Hamer, der auch in der Szene der Reichsdeutschen zahlreiche Anhänger hat.

Ryke Geerd Hamer wurde im Jahr 1995 einer breiten Öffentlichkeit durch den “Fall Olivia” bekannt, deren Eltern die Behandlung einer Krebserkrankung ihrer Tochter verweigerten und sich lieber Hamers obskurer Lehre der “Germanischen Neuen Medizin“ zuwandten. Erst durch das Einschreiten der Behörden in Österreich konnte das Mädchen operiert werden und ist heute gesund. Ihr Vater, Helmut Pilhar, hingegen ist weiterhin das wichtigste Sprachrohr Hamers, der selbst derzeit in Norwegen lebt.

Opfer der “Germanischen Neuen Medizin”

Für ein 12-jähriges Mädchen aus dem Allgäu kam im Dezember 2009 allerdings die Hilfe der Behörden zu spät. Deren Eltern hatten auf Anraten Hamers die Krebsbehandlung abgebrochen und offenbar gar nichts weiter getan. Als die Behörden einschritten, sei das unbehandelte Geschwür bereits zu groß gewesen, um noch helfen zu können, heißt es in einem Bericht, den “Report München” am 18.01.2010 ausstrahlte.

Die Deusche Krebsgesellschaft hatte bereits im Juli 2005 in einer Presseerklärung mit eindringlichen Worten vor Hamer und seiner “Germanischen Neuen Medizin” gewarnt:

“Deshalb ist die ‘Germanische Neue Medizin’ mit allem Nachdruck als einerseits absurd, andererseits aber bewiesenermaßen gefährlich zurückzuweisen. Ihrer Verbreitung muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln – juristisch und auf dem Wege der Aufklärung – Einhalt geboten werden. Eine Plattform zur Selbstdarstellung darf ihm [Hamer] und seinen Anhängern nicht geboten werden.”

In einem ausführlichen Artikel des Internetportals Esowatch.com heißt es zur Germanischen Neuen Medizin unter anderem:

Die Germanische Neue Medizin ist mit Erkenntnissen der heutigen wissenschaftlichen Medizin nicht vereinbar, sieht sich aber selbst als ein der modernen Medizin überlegener Ersatz bei einer Vielzahl von (auch schweren) Erkrankungen und beruft sich dabei auf umstrittene “Verifikationen”, die jedoch heutigen wissenschaftlichen minimalen Standards nicht entsprechen da sie häufig nur wenige Zeilen lang sind, die Unterschriften oft nicht lesbar sind und Angaben zur Methodologie fehlen. Keine einzige dieser so genannten Verifikationen ist je wissenschaftlich publiziert worden.

Anhänger auch bei den Reichsideologen

Hamer, der in Deutschland und in Frankreich wegen Betruges, unterlassener Hilfeleistung und der illegalen Ausübung medizinischer Tätigkeit im Gefängnis saß, hat auch in der Szene der Reichsideologen zahlreiche Anhänger.

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Atmet ein “Reichskanzler” bald gesiebte Luft?

Stefan Andreas Görlitz – unter anderem bereits wegen Betrugs verurteilter “Reichskanzler” – darf vermutlich bald acht Monate lang gesiebte Luft atmen, jedenfalls wenn es nach einem Urteil des  Amtsgerichts Zerbst vom vergangenen Dienstag geht. Görlitz hat allerdings bereits Rechtsmittel angekündigt.

Volksstimme.de berichtet heute über die Verurteilung des “Reichskanzlers” Stefan Andreas Görlitz zu einer Gefängnisstrafe von acht Monaten durch das Amtsgericht Zerbst. Görlitz, der zuletzt mit seinen per Internetvideo verbreiteten langatmigen und verworrenen Vorträgen zur “Rechtslage in Deutschland” auch nicht eingefleischten “Reichsdeutschen” bekannt wurde, wurde am 05.01.2010 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt.

Wie dem Bericht der Volksstimme zu entnehmen ist, scheint es sich bei “Reichskanzler” Görlitz um einen notorischen Straftäter zu handeln. Zwischen 2001 und 2008 soll er jedenfalls in zehn Verfahren rechtskräftig verurteilt worden sein, darunter zu zwei Geldstrafen, weil er ohne Fahrerlaubnis fuhr. Bisher bekannt waren Verurteilungen vom 30.07.2003 und 15.11.2005. Im ersten Fall war Görlitz wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Görlitz, der sich selbst als “Homotoxikologe” bezeichnet hatte, habe u.a. an seinen Kunden Behandlungen durchgeführt, die nur ein Arzt oder Heilpraktiker hätte durchführen dürfen. So habe er einer Kundin Spritzen verabreicht. Am 15.11.2005 hatte das Amtsgericht Winsen Stefan Andreas Görlitz zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung und 300 EUR Geldauflage verurteilt. Görlitz habe an neun Personen Handlungen vorgenommen, die nur ein Arzt vornehmen darf, wie in einem Bericht des Hamburger Abendblatts zu lesen war.

Im aktuellen Fall war Görlitz im Oktober 2008 mit einem gemieteten Ford Escort auf der A 9 bei Dessau geblitzt worden – mit Tempo 174, statt der erlaubten 120 km/h, wie es in einem früheren Bericht auf volksstimme.de am 31.12.2009 hieß.

Wie bei “Reichsbürgern” üblich, hatte Görlitz das Gericht offenbar mit einer Flut von Anträgen überschwemmt, welche unter anderem tatsächlich zu einer Verzögerung des Verfahrens führten: insgesamt vier Verhandlungstage waren nötig. Dennoch sei der Vorsitzende Richter “völlig ungerührt” geblieben und habe die Anträge “jeweils umgehend entweder als abwegig abgelehnt oder kommentarlos, weil nicht behandelbar”. Unter anderem hatte Görlitz die Vorlage der Gründungsurkunde des Landes Sachsen-Anhalt verlangt und schließlich sogar die Vernehmung des Richters als Zeugen.

Der Görlitz vom Gericht zur Seite gestellte Pflichtverteidiger habe darum gebeten, das Mandat zurückgeben zu können. Stattdessen habe ein ”Justizopferbeistand der Vereinigung Rechtsuchender und Justizopfer” namens Nico Parenzer neben Görlitz gesessen, selbstverständlich kein Jurist. Ob diese Vereinigung identisch ist mit dem ”Rechtsnormen-Schutzverein“, ist “angereichert” nicht bekannt

Der Besitzer des Autohauses, bei dem sich Görlitz den Ford Escort gemietet hatte, sagte im Verfahren am Dienstag als Zeuge aus. “Nichts als Scherereien habe er gehabt”, heißt es im Bericht vom heutigen Tag auf volksstimme.de. Unter anderem sei er mit einer “Flut von Verwarngeldern überhäuft” worden.

Stefan Andreas Görlitz hat sich durch seine haarsträubende “Argumentation” und sein Verhalten vor Gericht wohl keinen Gefallen getan. Jedenfalls heißt es in dem Bericht abschließend:

Richter Krille meinte in seiner Urteilsbegründung, Görlitz sei “beratungsresistent, unbelehrbar und Wiederholungstäter durch und durch”. Da er gerade eine Bewährungsstrafe absolviert und die Sozialprognose zur Entwicklung des Angeklagten so furchtbar schlecht sei, müsse er nun tatsächlich in Haft. Krille : “Eine Bewährungsstrafe auszusprechen – das wäre tatsächlich eine Farce.”

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Holocaustleugner begeht offenbar Selbstmord

Die “Märkische Allgemeine Zeitung” berichtete am 02.12.2009 in zwei Artikeln über den Tod des Holocaustleugners Rainer Link. Ein Abschiedsbrief und leere Tablettendosen sollen darauf hin deuten, daß er sich selbst das Leben nahm.

Rainer Link machte unter anderem Ende November 2008 von sich Reden, als er sich gegen so genannte “Stolpersteine” zur Wehr setzte, die in den Gehweg vor seinem Internet-Café eingesetzt worden waren, um an jüdische Einwohner zu erinnern, die von den Nazis deportiert wurden. Die “Märkische Allgemeine” hatte beispielsweise am 28.11.2008 u.a. berichtet:

Nach MAZ-Recherchen ist Rainer Link ein mehrfach angeklagter Holocaust-Leugner aus dem Umfeld des berüchtigten Anwalts Horst Mahler. Link, der aus Berlin nach Zossen zog, weil seine zweifelhafte Prominenz es ihm nahezu unmöglich machte, noch eine Wohnung zu bekommen, war zeitweise Schatzmeister des inzwischen verbotenen ‘Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten’, dem neben Mahler auch weitere prominente Holocaust-Leugner wie Ernst Zündel, Robert Faurisson und Anneliese Remer angehörten. Fotos im Internet zeigen ihn mit anderen Neonazis beim ‘Aufstand der Wahrheit’ auf der Wartburg im Sommer 2003, wo Plakate wie ‘Den Holocaust gab es nicht’ in die Kamera gehalten werden.

In Links Internet-Café hatte am 24.11.2008 offenbar ein Vortrag Axel Thiesmeiers stattgefunden. Thiesmeier tritt unter anderem als ”Senator für Recht – Mitglied des erw. Vorstands – Bevollmächtigter nach § 7 (1) RDG des Rechtsnormen-Schutzverein e.V.” auf, also einer Organisation rund um die Interim Partei Deutschland. In dieser “Funktion” hatte Thiesmeier am 24.11.2008 den Holocaustleugner Dirk Reinecke in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Zossen vertreten. Im Anschluß an die Verhandlung hatte dann vor etwa 20 Zuhörern der besagte Vortrag im Internet-Café Rainer Links stattgefunden. Axel Thiesmeier hatte dabei u.a. auch die Ziele der IPD erklärt. Siehe dazu auch den Artikel im Register der “KRR”-FAQ.

Die “Märkische Allgemeine Zeitung” berichtete in zwei Artikeln am 02.12.2009 vom Tode Rainer Links.

Unklar sei bisher, welches Motiv “für den wahrscheinlichen Suizid ausschlaggebend” gewesen sei. Die “Märkische Allgemeine Zeitung” führt in diesem Artikel zwei Spekulationen auf: Ermittlungen wegen Kinderpornographie oder die Depressionen, wegen derer Link psychiatrisch behandelt worden sei. Gegen Link soll es nach Informationen der MAZ “Ermittlungen wegen Kindermissbrauchs beziehungsweise Kinderpornografie gegeben haben”, heißt es unter anderem im zweiten Artikel vom 02.12.2009.

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Zahl des Tages: 180

Der Reichsideologe und Ex-Waffenhändler Horst-Günter Hagemann wurde vom Amtsgericht Auerbach zu einer Geldstrafe von 180 EUR verurteilt, berichtet die Online-Ausgabe der Sächsischen Zeitung heute. Der Verhandlung hatte er sich zunächst durch Flucht entzogen.

Die Online-Ausgabe der Sächsischen Zeitung berichtet heute über das Urteil im Strafverfahren gegen Horst-Günter Hagemann. Der Reichsideologe, Ex-NVA-Major und Ex-Waffenhändler war wegen unerlaubten Waffenbesitzes angeklagt. Zunächst war er zu der für die Anfang November 2009 geplanten Verhandlung nicht erschienen, weshalb ein Haftbefehl erlassen worden war. Hagemann war untergetaucht, hatte sich vergangene Woche jedoch gestellt. Siehe dazu hier.

Wie die Sächsische Zeitung berichtet, sei Hagemann – der in Handschellen zur Verhandlung vorgeführt worden sei – nun zu einer Geldstrafe von 180 EUR verurteilt worden. Bei einer Hausdurchsuchung im Mai 2008 seien bei ihm zwei russische Selbstladepistolen PSM und ein Fallmesser gefunden worden, deren Besitz verboten sei.

Leider ist dem kurzen Bericht nicht zu entnehmen, wie sich die Geldstrafe konkret zusammensetzt, also insbesondere nicht die Anzahl der Tagessätze. Die geringe Höhe von 180 EUR, von der die Sächsische Zeitung berichtet, erscheint angesichts der gesamten Umstände des Falles jedenfalls verwunderlich.

Zu der Verhandlung waren laut Sächsischer Zeitung übrigens rund 60 Reichsideologen als Zuschauer angereist. Allerdings habe nur die Hälfte davon der Verhandlung beiwohnen dürfen. Die anderen hatten “keinen gültigen Personalausweis” dabei. Ob sie sich stattdessen mit selbstgebastelten ”Reichsausweisen” Zugang verschaffen wollten, ist nicht überliefert.  

Daß sich Hagemann von diesem Urteil irgendwie beeindrucken läßt, steht nicht zu erwarten. Laut Sächsischer Zeitung habe er das Verfahren nach der Verhandlung als “Hetzjagd” bezeichnet.

Update vom 19.11.2009:

Auf den Internetseiten der Freien Presse finden sich zwei aktuelle Artikel zum Thema. Aus dem ersten Artikel vom 17.11.2009 geht hervor, daß Hagemann zu einer Geldstrafe von nur 30 Tagessätzen (à 6 Euro) verurteilt wurde. Leider ist nicht bekannt, von welchen Umständen sich das Gericht bei der Strafzumessung hat leiten lassen. Es erscheint zweifelhaft, ob es insbesondere Hagemanns beharrliche Ablehnung der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland – welche ein erneutes straffälliges Verhalten Hagemanns zumindest nicht unwahrscheinlich erscheinen läßt, wie auch der erneute Fund von “illegaler Munition” Anfang des Monats nahelegt - angemessen berücksichtigt hat. Die bei Hagemann gefundenen Waffen, die angeblich einen Wert von 800 EUR haben sollen, wurden eingezogen.

Im zweiten Artikel vom heutigen Tag berichtet die Freie Presse davon, daß Horst-Günter Hagemann wegen unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt wurde. Er habe “drei verbotene Waffen” bessessen. Nach der Verhandlung habe Hagemann Pressevertretern gegenüber angekündigt, auf Rechtsmittel verzichten zu wollen.

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Reichsdeutscher Ex-Waffenhändler in Haft

Der Reichsideologe Horst-Günter Hagemann sollte sich vor dem Amtsgericht Auerbach wegen unerlaubten Waffenbesitzes verantworten. Doch er ignorierte eine Vorladung und tauchte ab. Am 09.11.2009 stellte sich der heute 60jährige im Amtsgericht und wurde in die Justizvollzugsanstalt Zwickau gebracht.

Es ist nicht ungewöhnlich, daß Angeklagte zu ihren Strafverhandlungen nicht erscheinen. Auch im Fall Horst-Günter Hagemann versuchen die örtlichen Behörden offenbar, “den Ball flachzuhalten”, wie es in einem Bericht der Freien Presse vom 03.11.2009 hieß.

Kein gewöhnlicher Angeklagter

Doch Horst-Günter Hagemann ist kein gewöhnlicher Angeklagter.

Er ist Ex-NVA-Major, Ex-Waffenhändler und Ex-Vorsitzender des 1. Reichenbacher Schützenvereins. Damit nicht genug, lehnt Horst-Günter Hagemann doch die Bundesrepublik Deutschland als demokratisch verfaßten Rechtsstaat ab und wirkte bei der “Kommissarischen Regierung des Reichslandes Freistaat Sachsen” unter dem “Ministerpräsidenten” Olaf Opelt mit.

Schon Ende November 2003 berichtete die “Freie Presse” über Hagemann und Opelt, die in Reichenbach für die “kommissarische Reichsregierung” warben. Gegen Hagemann war damals wegen der Flugblätter, mit denen für eine Informationsveranstaltung der “KRR” des Wolfgang Ebel geworben worden war, ein Ermittlungsverfahren anhängig gewesen. Allerdings wurde dieses Verfahren wegen der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole von der Staatsanwaltschaft Zwickau mangels Tatverdachts eingestellt (Az: 612 Js 32160/03). Die Staatsanwaltschaft fand letztlich nichts Strafbares darin, daß der Waffenhändler Hagemann zum – gewaltfreien - Umsturz der bestehenden Ordnung aufgerufen hatte. Sie meinte, Hagemann könne sich auf die im Grundgesetz verbriefte Meinungsfreiheit berufen. Horst-Günter Hagemann wurde also letztlich durch die Verfassung geschützt, die er stets als nicht-existent bezeichnet.

Offenbar verstand der ehemalige NVA-Offizier diese Entscheidung als Freifahrtschein und legte sich in den folgenden Jahren immer wieder mit den Behörden an.

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